„Der tut doch nix!“ – Hundehaftpflicht ist trotzdem nötig
02.06.2015 | 10:53
Heidelberg. Sogar schlafende Hunde können Unfälle verschulden, für die der Besitzer Schadenersatz leisten muss. Verivox zeigt, wovor sich Hundehalter wappnen müssen und welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt.
Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte 2013 einen Fall, bei dem eine Frau in einem Geschäft über einen schlafenden Hund gestolpert war. Sie hatte sich schwer am Knie verletzt und forderte 15.000 Euro von der Besitzerin des Hundes. Das Gericht stellte fest, dass die Schäferhündin ein gefährliches Hindernis gewesen sei. Da sich Tiere aufgrund ihrer unbekümmerten Natur so verhalten können, greife hier die Tierhalterhaftung. Die Besitzerin musste Schadensersatz leisten und Schmerzensgeld bezahlen.
Hundehaftpflicht muss sein
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung für alle Hundehalter verpflichtend. In fast allen anderen Bundesländern müssen als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Nur in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Versicherungspflicht.
„Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht und der Hund vollkommen friedlich ist, sollten Verbraucher kein Risiko eingehen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Die Versicherung kostet wenig im Vergleich zum potenziellen Schaden und schützt im Fall der Fälle vor großen finanziellen Risiken.“
Deutscher Schäferhund ist die beliebteste Hunderasse
Gemessen an der Anzahl der jährlich geborenen Welpen ist der deutsche Schäferhund die mit Abstand beliebteste Rasse hierzulande. Die Versicherungskosten für einen vierbeinigen Freund dieser Rasse liegen bei vergleichbarem Leistungsumfang zwischen 42 und 129 Euro pro Jahr. Das Sparpotenzial liegt in diesem Modellfall bei knapp 70 Prozent.
Fünf Millionen Euro versichern und Welpen nicht vergessen
Für Schäden, die ein Vierbeiner anrichtet, muss der Hundehalter in unbegrenzter Höhe haften. Beispielsweise bei Verkehrsunfällen können dabei schnell Schadensforderungen in Millionenhöhe entstehen. Daher sollte die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen. Für Mietsachschäden empfiehlt sich eine Mindest-Versicherungssumme von 300.000 Euro.
Wird Nachwuchs erwartet, bietet es sich an, eine Vorsorgeversicherung für Jungtiere mit abzuschließen. Die kleinen Welpen sind dann mindestens 12 Monate mitversichert. Auf eine Selbstbeteiligung kann verzichtet werden, da die Preisunterschiede kaum ins Gewicht fallen. Bei den günstigsten fünf Versicherern ohne Selbstbeteiligung beträgt die Versicherungsprämie durchschnittlich 54 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligung sinkt der Wert auf 44 Euro.