Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Im Jahr 2019 wurden rund 3,3 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Teilweise wurden die Aufgaben ambulanten Pflegediensten, teilweise von pflegenden Angehörigen übernommen. Pflegende Angehörige greifen dabei häufig auf Haushaltshilfen zurück, da Beruf und Pflege nur schwer unter einen Hut zu bringen sind. Haushaltshilfen können aber auch unter anderen Umständen beantragt werden. Welche Voraussetzungen bestehen, um seitens der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligt zu bekommen?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann werden die Kosten übernommen?
  3. Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept?
  4. Haushaltshilfe für Senioren von der Pflegekasse
  5. Haushaltshilfe als Verhinderungspflege
  6. Problematik Sozialversicherungspflicht
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haushaltshilfe steht jedem zu, der sich krankheits- oder pflegefallbedingt nicht um seinen Haushalt kümmern kann und alleine lebt.
  • Die Kostenübernahme erfolgt bei Pflegegradeinstufung durch die Pflegeversicherung, bei klassischer Erkrankung durch die Krankenkasse.
  • Bei einer Erkrankung muss dem Antrag auf Kostenerstattung die Diagnose des Arztes mit voraussichtlicher Bedarfsdauer beigefügt werden.
  • Die Haushaltshilfe auf Rezept ist maximal für vier Wochen möglich.

Wann zahlt die Pflege- oder Krankenversicherung eine Haushaltshilfe?

Haushaltshilfen stehen nicht nur den Personen zu, für die ein Pflegegrad anerkannt wurde. Wer aufgrund einer Erkrankung seinen Haushalt selbst nicht ausreichend führen kann und Defizite bei der Körperpflege hat, hat ebenfalls das Recht auf Unterstützung. Allerdings gilt es im Vergleich zur Pflegeversicherung bei der Krankenkasse einiges zu beachten.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept?

Kann sich ein Patient beispielsweise nach einer Operation zu Hause nicht ausreichend versorgen oder müssen Kinder betreut werden, kann er eine Haushaltshilfe bei der Krankenversicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person alleine lebt und niemand im Haushalt lebt, der Unterstützung bei der Körperpflege oder der Haushaltsführung bieten könnte.

Der Antrag für eine Haushaltshilfe auf Rezept

Abweichend von der Beantragung einer Haushaltshilfe bei vorhandener Pflegestufe muss der Antrag für eine Haushaltshilfe etwas umfänglicher gestaltet sein. Dem Formular muss der Antragsteller auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes beifügen. Diese muss die Diagnose beschreiben und die genauen Beeinträchtigungen des Patienten. Der Arzt muss auch ausführen, wie lange die Beeinträchtigungen voraussichtlich bestehen werden, ab wann die Unterstützung notwendig wird und welchen Umfang sie haben soll.

Soviel darf die Haushaltshilfe kosten

Bei der Auswahl der Haushaltshilfe und der Vertragsgestaltung heißt es aufpassen, da der Versicherte sonst ganz schnell auf den Kosten sitzen bleibt.

Wer seine Haushaltshilfe selbst organisiert, erhält von der Krankenkasse einen Zuschuss zwischen fünf Euro und neun Euro pro Stunde. Für eine professionelle Haushaltshilfe reicht dieser Betrag nicht aus. Unterstützende Angehörige oder Freunde mögen sich über den Obolus freuen. Nahe Verwandte müssen allerdings noch Fahrkosten oder einen Verdienstausfall nachweisen, um einen Anspruch auf den finanziellen Ausgleich zu erhalten.

So funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt

Besser ist es, einen professionellen Dienst zu beauftragen, der seinen Vertrag direkt mit der Krankenkasse oder Pflegekasse schließt. Der Versicherte muss dann nur die Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent des Abrechnungsbetrages, maximal zehn Euro, entrichten.

Wie lange ist die Höchstdauer der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe?

Eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe ist nicht auf unbegrenzte Zeiträume ausgelegt. Vielmehr gilt eine Beschränkung von vier Wochen pro Krankheitsepisode. Liegt zwischen zwei Erkrankungen eine Phase der Gesundheit und der Selbstversorgung, zählt die Frist ab der zweiten Erkrankung wieder neu. Geht es darum, auch Kinder zu versorgen und zu betreuen, erweitern die Krankenkassen die Höchstdauer auf bis zu 26 Wochen je Krankheitsperiode.

Haushaltshilfe für Senioren von der Pflegekasse

Paragraf 14 des XI. Sozialgesetzbuches regelt, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, sofern sie alleine leben und einen Pflegegrad aufweisen. Die Tätigkeiten der Haushaltshilfe umfassen alle Aufgaben des täglichen Lebens. Wurde bereits ein Pflegegrad anerkannt, bedarf es keiner weiteren medizinischen Nachweise mehr. Es genügt ein einfacher Antrag auf Kostenübernahme.

Für pflegende Angehörige besteht ebenfalls die Möglichkeit, Entlastung durch eine Haushaltshilfe zu bekommen. In diesem Fall greift Paragraf 39 des XI. Sozialgesetzbuches. Dieser regelt die Kotenübernahme für eine Haushaltshilfe im Rahmen der Pflegesachleistung. Eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe kann auch im Rahmen der Erstattung für Verhinderungspflege auf Stundenbasis erfolgen.

Der Entlastungsbetrag

Wer einen Pflegegrad aufweist und zu Hause gepflegt wird, kann bei der Leistung durch die Pflegekasse zwischen drei Optionen wählen:

  • Das Pflegegeld als reine Geldleistung zur freien Verfügung.
  • Die Sachleistung: Ein Pflegedienst übernimmt bestimmte Tätigkeiten und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Eine Mischkalkulation, bei der ein Teil der Kosten mit dem Pflegedienst abgerechnet wird, der verbleibende Anteil als Pflegegeld zur Auszahlung kommt.

Zusätzlich zu diesen Leistungen gibt es noch den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125 Euro im Monat und wird unabhängig von Geld- oder Sachleistung auf Antrag ausbezahlt. Der Betrag reicht in der Regel für fünf Stunden Arbeitszeit durch einen Pflegedienst. Klassische Tätigkeiten, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sind

  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des Pflegebedürftigen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen
  • Waschen und Einräumen der Wäsche
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Beheizen der Wohnung im Lebensbereich des Pflegebedürftigen
  • Müllentsorgung

Haushaltshilfe als Verhinderungspflege

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, können nicht an 365 Tagen im Jahr eine Betreuung rund um die Uhr sicherstellen. Wenn sie verhindert sind, durch Urlaub oder Krankheit, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Für die Verhinderungspflege zahlt die Pflegeversicherung pro Jahr maximal 1.612 Euro, wenn die Pflege durch einen professionellen Dienstleister erfolgt. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Allerdings kann der Betrag noch aufgestockt werden. Dies ist möglich, wenn die Begünstigten die Erstattung für die Verhinderungspflege mit der Erstattung für die Kurzzeitpflege kombinieren. In diesem Fall steigt die Kostenübernahme auf 2.418 Euro im Jahr.

Problematik Sozialversicherungspflicht

Wer selbst eine Haushaltshilfe engagiert, beispielsweise durch ein Zeitungsinserat, sollte darauf achten, dass die Hilfe auf der Basis einer selbstständigen Tätigkeit agiert und eine Firma angemeldet hat. Andernfalls entsteht ein Angestelltenverhältnis, welches eine Sozialversicherungspflicht mit sich bringt. Handelt es sich um Mitarbeiter eines Pflegedienstes, entfällt dieses Thema, da der Pflegedienst als Unternehmen für die Sozialversicherung seiner Mitarbeiter zuständig ist.

Engagiert der deutsche Haushalt eine ausländische Pflegekraft, ist diese in der Regel über ihr Heimatland abgesichert, wenn es sich um Mitarbeiter ausländischer Pflegedienste handelt.

Ein echtes Risiko besteht nur, falls die Haushaltshilfe eine Person ist, die sich „ein paar Euro nebenbei“ verdienen möchte. Hier sollte ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag, in der Regel für einen 450-Euro-Job, geschlossen werden.

Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Pflegezusatzversicherung
  • Schneller Marktüberblick
  • Beratung durch Experten
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation