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Wann beschädigte Geldscheine nicht ersetzt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Beschädigte Geldscheine werden häufig von der Bundesbank ersetzt und gegen eine unversehrte Banknote eingetauscht werden. Doch dazu ist die Bank nihct in jedem Fall verpflichtet.

Zerreißen, verbrennen, zerknüllen: Wer Geldscheine beschädigt, macht sich zwar nicht strafbar. Unter Umständen bekommt er aber keinen Ersatz dafür, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf seinem Internetportal erklärt.

Kein Umtausch bei Vorsatz

Denn die Deutsche Bundesbank lehnt bei einem Verdacht auf Vorsatz den Umtausch des beschädigten Bargeldes ab. Um eine kaputte Banknote auszutauschen, braucht die Bundesbank außerdem in jedem Fall etwas mehr als die Hälfte des Geldscheins.

Wurden Banknoten unbeabsichtigt beschädigt, zum Beispiel bei einem Brand, haben Verbraucher Anspruch auf Ersatz. In einem solchen Fall überprüfen die Experten der Bundesbank die Asche der verbrannten Geldscheine. Aus der chemischen Zusammensetzung der Reste können die Techniker den Wert der Scheine bestimmen. Deutschlandweit gibt es Hauptverwaltungen und Filialen der Bundesbank an 35 Standorten.