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Prag – So mach einen Urlauber, der in Tschechien mit seinem Auto unterwegs war, erwartete bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei eine Überraschung: Denn bisher galt für Autofahrer die Pflicht, Ersatzglühbirnen und -sicherungen für das Fahrzeug mitzuführen. War dies nicht der Fall, drohte eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Seit dem 1. Oktober 2018 ist diese Pflicht nun aufgehoben. Das geht aus Angaben des Verkehrsministeriums in Prag hervor. "Bei neueren Autos muss ohnehin die Werkstatt den Wechsel vornehmen", erklärte dazu der zuständige Minister Dan Tok von der regierenden ANO-Partei.
Tschechien macht Autofahrern das Leben leichter
Falls ein Vertrag mit einem in Tschechien tätigen Pannenhilfe-Anbieter besteht, kann nun zusätzlich auf Ersatzreifen, Radmutternschlüssel und Wagenheber verzichtet werden. Das Ablaufdatum von Verbandskästen wird künftig nicht mehr kontrolliert. Unverändert bleibt die Pflicht, Warnweste und Warndreieck mitzuführen.