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Steuerzahler gewinnen 40 Prozent aller Verfahren am Bundesfinanzhof

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Steuerzahler, die mit einer Entscheidung ihres Finanzamts nicht einverstanden sind, haben gute Chancen sich vor Gericht durchzusetzen. In vier von zehn Verfahren entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) zugunsten der Steuerpflichtigen.

"Hohe Erfolgsquote der Steuerpflichtigen"

Die elf Senate des Bundesfinanzhofs in München haben 2019 insgesamt 2.334 Verfahren erledigt. Das teilte Deutschlands höchstes Gericht für Steuerstreitigkeiten bei der Veröffentlichung seines Jahresberichts mit. Die Zahl neu eingegangenen Fälle belief sich demnach nur auf 2.245. Der Bestand an unerledigten Verfahren habe sich also gemindert und liege mit 1.730 deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.

„Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des BFH. In 40 Prozent aller Revisionsverfahren entschied das Gericht ihren Gunsten. Ein Jahr zuvor lag die Erfolgsquote der Steuerzahler mit 46 Prozent sogar noch höher. Steuerzahler, die mit einer Entscheidung ihres Finanzamts nicht einverstanden sind, haben also durchaus gute Aussichten, sich auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Selbst wenn die vorherige Gerichtsinstanz gar keine Revision zulässt, sind die Chancen nicht aussichtslos. Mit einem Anteil von 17 Prozent war etwa jede sechste Nichtzulassungsbeschwerde von Steuerpflichtigen erfolgreich. Bezogen auf alle Verfahren wurden 20 Prozent der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

So lange dauern die Verfahren

Wie der BFH weiter mitteilt, lag die durchschnittliche Verfahrensdauer 2019 bei rund neun Monaten und damit unter dem langjährigen Durchschnitt. Eingerechnet seien hier alle Verfahren inklusive Nichtzulassungsbeschwerden und Anträge auf Prozesskostenhilfe. „Bei den Revisionsverfahren liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 20 Monaten“, so der BFH. „Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate.“

Ein besonderes Augenmerk hätten die Senate auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. Nur 100 der zum Jahresende 2019 noch offenen Verfahren sei bereits vor 2018 beim Bundesfinanzhof eingegangen. Das entspreche einem Anteil von 5,8 Prozent.