Mahnverfahren: Wenn der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt wird
Stand: 06.04.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Rundfunkbeiträge - zur Zeit 17,50 Euro pro Wohnung im Monat - werden nach den gesetzlichen Regelungen alle drei Monate fällig. Wird der Beitrag nicht pünktlich entrichtet, beginnt nach Angaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren.
Es startet mit einer Zahlungserinnerung. Sollte weiter keine Zahlung erfolgen, gibt es weitere Schreiben wie Beitragsbescheide und ein Mahnschreiben, erläuterte ein Sprecher am Dienstag.
Die letzte Stufe dieses Mahnverfahrens sei das Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stelle. Die Zuständigkeiten in den Bundesländern sind bei Vollstreckungen je nach Landesgesetz unterschiedlich geregelt. Es können zum Beispiel die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden.
Mögliche Maßnahmen reichen zum Beispiel von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft. So gab die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bei Twitter bekannt, dass ihr das Konto gepfändet wurde, weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Eine Frau aus dem thüringischen Geisa saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben. Seit Montag ist sie wieder frei. Bundesweite Statistiken über die Art und Zahl von Vollstreckungsverfahren bei Rundfunkbeiträgen gibt es nicht.