Tuning
Das Tuning von Fahrzeugen wie Pkw oder Motorrädern meint grundsätzlich jede bauliche Veränderung des Fahrzeugs. Darunter fallen alle Modifikationen, von Scheibenfolien über breite Felgen bis zu einem tiefergelegten Fahrwerk. Das Tuning dient der Individualisierung des fahrbaren Untersatzes, entweder im Hinblick auf die Ästhetik oder die Leistung. Letztere soll durch Tuning meistens gesteigert werden; beim sogenannten Eco-Tuning geht es allerdings darum, den Verbrauch des Autos zu senken.
- Regeln für getunte Fahrzeuge im Straßenverkehr
- Nachweise, Gutachten und Vorschriften
- Vorsicht bei der Kombination mehrerer Tuningteile!
- Was passiert bei Verstößen?
- Folgen für die Kfz-Versicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Tuning wird ein Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau von Teilen individuell verändert.
- Nach dem Tuning eines Fahrzeugs muss der Fahrer Nachweise über die eingebauten Teile mitführen oder sogar die Fahrzeugpapiere anpassen lassen.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder der Entzug der Betriebserlaubnis.
Regeln für getunte Fahrzeuge im Straßenverkehr
Jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ist ein Auto nach dem Tuning nicht mehr regelkonform, verliert es seine Betriebserlaubnis. Entscheidend für die Zulassung eines getunten Fahrzeugs ist unter anderem, dass anderen Verkehrsteilnehmern durch die Veränderungen keine Gefahr droht. Bei allen Teilen, die auch nur ansatzweise für die Sicherheit beim Fahren relevant sind, gelten teilweise strenge Regeln und Auflagen, die erfüllt sein müssen. Je nach Umfang der Einbaumaßnahmen muss der Fahrzeughalter das getunte Auto von Sachverständigen vom TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Das ist jedoch nicht immer erforderlich.
Der Fantasie der Tuner sind kaum Grenzen gesetzt – bei der praktischen Umsetzung gibt es jedoch Beschränkungen. Einige Beispiele, was beim Tuning grundsätzlich nicht erlaubt ist:
- Unterbodenbeleuchtung
- Abgaswerte außerhalb der Vorschriften
- Lautstärke über den Regelwerten
- farblich veränderte Scheinwerfer
Nachweise, Gutachten und Vorschriften beim Tuning
Tuning ist mit Papierkram verbunden. Grundsätzlich sollten Sie Tuningteile nur bei seriösen Verkäufern erwerben. Zum entsprechenden Anbauteil gibt es dann stets eine Anbauanleitung und weitere Hinweise, auch zu geforderten Gutachten. Wer tunt, dem begegnen vor allem die folgenden Begriffe und Unterlagen.
Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
Die ABE liegt dem Tuningteil bei und hält die folgenden Informationen fest: An welchem Fahrzeug, für welchen Zweck und unter welchen Bedingungen Sie das Teil verbauen dürfen. Zudem enthält es wichtige Hinweise zum Einbau. Eine zusätzliche Abnahme durch eine Prüfstelle ist nicht zwangsläufig notwendig, kann aber gefordert sein. In jedem Fall muss der Fahrer die ABE stets mit sich führen.
Beispielsweise kann bei Folien zur Verdunkelung der Scheiben festgelegt sein, auf welchen Scheiben Sie die Folien ausschließlich befestigen dürfen. Auch detaillierte Vorgaben zur Befestigung sind möglich und der Fahrzeughalter muss diese befolgen, damit die Folie zulässig ist.
Wichtig: Die ABE bezieht sich immer auf das Fahrzeug im Serienzustand.
Bauartgenehmigung
Die Bauartgenehmigung heißt auch EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile. Diese Genehmigung bescheinigt, dass das entsprechende Bauteil für einen bestimmten Zweck zugelassen ist. Dies ist bei Bauteilen notwendig, die bestimmte Standards zwingend erfüllen müssen, zum Beispiel Reifen oder das Gurtsystem. In manchen Fällen genügt es auch hierbei, die Bauartgenehmigung des Tuningteils stets mit sich zu führen. Eine Abnahme durch TÜV, DEKRA oder eine andere offizielle Prüfstelle ist nicht immer notwendig.
Sollten im Zuge weiterer Tuning-Schritte Veränderungen an dem Bauteil vorgenommen werden, erlischt die Bauartgenehmigung. Denn diese gilt nur für den Originalzustand. Dann ist eine Prüfung und Abnahme durch einen Sachverständigen notwendig.
Teilegutachten
Liegt dem Tuningteil ein Teilegutachten bei, muss ein Sachverständiger das eingebaute Teil unmittelbar nach der Montage kontrollieren und abnehmen. Bei dieser Änderungsabnahme nehmen beispielsweise TÜV oder DEKRA keine generelle Kontrolle des Fahrzeugs vor, sondern konzentrieren sich auf das einzelne Teil, zum Beispiel die veränderte Auspuffanlage. Das Teilegutachten muss der Fahrer anschließend entweder immer bei sich haben oder die Änderungen in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Ob die Eintragung umgehend notwendig ist, verrät die Änderungsabnahme.
Einzelabnahme
Vor allem bei umfangreich getunten Fahrzeugen ist oft eine Einzelabnahme notwendig. Sie kann auch notwendig werden, wenn das eingebaute Teil eigentlich nicht für diesen Fahrzeugtyp genehmigt ist oder Veränderungen an den Einbauteilen vorgenommen wurden. Außerdem muss ein Sachverständiger sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen oder Getriebe immer kontrollieren. Bei der Einzelabnahme bescheinigt der Sachverständige die Zulässigkeit der Umbaumaßnahmen am Fahrzeug. Auch nach einer Einzelabnahme muss der Fahrzeughalter die Änderungen häufig in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Vorsicht bei der Kombination mehrerer Tuningteile!
Wer einmal angefangen hat, möchte sein Fahrzeug häufig immer mehr individualisieren. Bei der Kombination verschiedener Tuningteile kann es jedoch zu gegenseitiger Beeinflussung kommen. Beispielsweise können bei einem Motortuning und damit erhöhter Leistung die neuen Reifen nicht mehr zulässig sein. In den ABE oder im Teilegutachten ist in der Regel vermerkt, ob Sie bestimmte Teile miteinander kombinieren dürfen oder nicht.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Sachverständigen zurate ziehen. Denn mitunter ist doch eine offizielle Kontrolle und Abnahme der Veränderungen am Fahrzeug notwendig. Es kann sich lohnen, bereits vor umfangreichen Tuning-Maßnahmen Rat einzuholen. Dies beugt mitunter Kosten für einen eventuellen Rückbau vor.
Was passiert bei Verstößen?
Sollte das Tuning nicht nach Vorschrift ablaufen, kann Ihnen die Betriebserlaubnis entzogen werden. Diese erhalten Sie erst wieder, wenn Sie die Mängel behoben haben. Sind beispielsweise die Abgaswerte nach Modifikationen am Auspuff zu hoch, kann das durchaus aufwendig und kostenintensiv sein.
Wer die ABE, das Teilegutachten oder andere Nachweise nicht mit sich führt, muss mit Bußgeldern rechnen. Die fehlende offizielle Abnahme eines Tuningteils kann ebenfalls die Betriebserlaubnis kosten – selbst dann, wenn das Tuning eigentlich nach Vorschrift durchgeführt wurde.
Sollten Fahrer durch die Verstöße andere Verkehrsteilnehmer gefährden, wird es besonders teuer und kann einige Punkte in Flensburg bedeuten.
Tuning: Folgen für die Kfz-Versicherung
Wer sein Auto tunt und baulich verändert, sollte das stets der Kfz-Versicherung mitteilen, vor allem wenn die Veränderungen technisch sind und beispielsweise die Leistung des Fahrzeugs beeinflussen. Denn wenn das Auto deutlich schneller fährt, schätzt die Versicherung das Unfallrisiko höher ein und die Beiträge können steigen. Auch ein höherer Wert des Fahrzeugs kann zur Beitragserhöhung führen. Eine Kündigung durch die Versicherung aufgrund des Tunings ist theoretisch möglich, kommt jedoch selten vor.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Fahrzeughalter die Versicherung also unverzüglich informieren, bei umfangreichen Tuning-Maßnahmen am besten sogar vorab. Schließlich kann bereits bei der ersten Ausfahrt etwas passieren.
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