Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass auch eine Traktorversicherung zwingend für den Betrieb einer landwirtschaftlichen Zugmaschine vorgeschrieben ist. Dies gilt, wenn der Traktor außerhalb des Privatgrundstücks genutzt wird. Die Traktorversicherung unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der klassischen Kfz-Versicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was umfasst die Traktorversicherung?
  3. So berechnen sich die Kosten
  4. Grüne und schwarze Kennzeichen
  5. Leistungen
  6. Traktor als Oldtimer versichern
  7. Von der Steuer absetzen
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird der Traktor außerhalb des Privatgrundstücks genutzt, muss er gemäß Pflichtversicherungsgesetz mindestens eine Haftpflicht aufweisen.
  • Abweichend von der Autoversicherung wirken sich bei einem Traktor noch weitere Faktoren auf die Versicherungsprämie aus.
  • Traktoren, die älter als 30 Jahre sind und nicht mehr gewerblich genutzt werden, sind als Oldtimer versicherbar.

Was umfasst die Traktorversicherung?

Die Traktorversicherung greift nicht nur für Zugmaschinen. Sie gilt auch für Mähdrescher, Raupenschlepper, Schlepper und alle anderen landwirtschaftlichen Maschinen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Maschine selbst, sondern auch Aufbauten wie Pflug oder Mulcher.

Analog zu einem Auto kann ein Traktor sowohl mit der Haftpflichtversicherung als auch darüber hinaus mit einer Kaskoversicherung abgedeckt sein. Die Prämie für den Traktor ermittelt sich fast analog zu einer Autoversicherung.

Wie berechnen sich die Kosten für die Traktorversicherung?

Neben der Regionalklasse, dem Zulassungsbezirk, spielt auch die kW-Zahl eine Rolle. Abweichend vom Typ-Schlüssel, der primär bei einem Kfz greift, kommt bei einem Traktor allerdings die sogenannte WKZ zum Tragen. Die WKZ, Wagniskennziffer, findet bei Traktoren und LKWs zur Einstufung Anwendung.

Folgende drei Wagniskennziffern kommen bei einer Traktorversicherung zum Tragen:

  • WKZ 451/454: Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper mit grünem KNZ
  • WKZ 452: Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper mit schwarzem KNZ

Die WKZ für Autos lautet 112. Die kW-Anzahl lässt die Schere bei den Beiträgen weit auseinandergehen. Traktoren mit einer Leistung von bis zu 44 kW liegen in der Haftpflicht bei maximal 160 Euro im Jahr. Für Maschinen mit einer Leistung von 45 kW und mehr steigt der Beitrag auf bis zu 600 Euro jährlich.

Auch wenn es sich im weitesten Sinn um eine Kfz-Versicherung handelt, wirken sich bei einer Traktorversicherung weitere Faktoren auf die Prämie aus:

  • Bauarttyp
  • Baujahr
  • Kraftleistung
  • Einsatzgebiet
  • Einsatzort
  • Häufigkeit des Einsatzes
  • Besondere Abwandlungen oder Aufbauten

Grüne und schwarze Kennzeichen

Die Wagniskennziffer unterscheidet zwischen schwarzen und grünen Kennzeichen. Diese beziehen sich jedoch lediglich auf die Besteuerung des Fahrzeugs. Ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen gilt als „normales“ Fahrzeug. Dies gilt unabhängig davon, ob er auf einem Feld zum Einsatz kommt oder dazu dient, am Wochenende gemütlich über Land zu fahren.

Grüne Kennzeichen bedeuten, dass der Traktor steuerbefreit ist. Die Voraussetzungen dafür sind in Bezug auf die Landwirtschaft nicht bundeseinheitlich. Als Faustformel gilt, dass der Halter Ländereien von mindestens zwei Hektar bewirtschaftet.

Welche Leistungen bietet die Traktorversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die der Fahrzeugführer Dritten durch den Gebrauch des Traktors zufügt. Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der gesetzlichen Fahrzeugversicherung Mindestdeckungssummen voraus. Die Versicherer bieten jedoch einen davon abweichenden, deutlich besser ausgestalteten Versicherungsschutz.

Meist bleibt es bei einem Unfall aber nicht nur bei Schäden bei Dritten. Das eigene Fahrzeug wird in der Regel auch beschädigt. Für diesen Fall lässt sich der Versicherungsschutz um die Vollkaskodeckung erweitern. Die Teilkaskoversicherung bieten die Versicherer für Traktoren natürlich auch an. Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, erweitert die Police noch um eine sogenannte Reparaturkostenversicherung.

Traktor als Oldtimer versichern

Der eine oder andere Treckerfan hat einen alten restaurierten Traktor in der Garage stehen. Zum Einsatz auf dem Feld kommt das gute Stück nicht mehr. Dennoch muss es versichert sein, wenn es außerhalb des eigenen Grundstücks bewegt wird.

Traktor als Zweitfahrzeug versichern

Für diese Art Traktoren lohnt sich eine Oldtimerversicherung. Allerdings muss für das H-Kennzeichen jede gewerbliche Nutzung ausgeschlossen sein. Es gelten die üblichen Bedingungen wie Nutzung nur als Zweitfahrzeug und ein Mindestalter von 30 Jahren.

Kann ich die Versicherungsbeiträge der Traktorversicherung von der Steuer absetzen?

Handelt es sich um eine Traktorversicherung für eine gewerblich genutzte Zugmaschine, sind die Beiträge vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Wird der Traktor im Rahmen der Oldtimerregelung genutzt, kann der Halter den Beitrag für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben.

Kfz-Versicherungen vergleichen

Verivox NGG Siegel
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

Mehr erfahren

Kfz-Versicherung
  • 1-Klick-Kündigungsservice

    EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
    Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.

    Kündigungsgarantie:
    Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.

    Ohne Papier und ohne Unterschrift:
    Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert.

  • Nirgendwo-Günstiger-Garantie

    Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.

    Mehr erfahren

  • FINANZTIP(10/2023): Top-Preise bei Verivox

    FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)

    Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.

    FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.