Traktorversicherung
Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass auch eine Traktorversicherung zwingend für den Betrieb einer landwirtschaftlichen Zugmaschine vorgeschrieben ist. Dies gilt, wenn der Traktor außerhalb des Privatgrundstücks genutzt wird. Die Traktorversicherung unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der klassischen Kfz-Versicherung.
- Was umfasst die Traktorversicherung?
- So berechnen sich die Kosten
- Grüne und schwarze Kennzeichen
- Leistungen
- Traktor als Oldtimer versichern
- Von der Steuer absetzen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Wird der Traktor außerhalb des Privatgrundstücks genutzt, muss er gemäß Pflichtversicherungsgesetz mindestens eine Haftpflicht aufweisen.
- Abweichend von der Autoversicherung wirken sich bei einem Traktor noch weitere Faktoren auf die Versicherungsprämie aus.
- Traktoren, die älter als 30 Jahre sind und nicht mehr gewerblich genutzt werden, sind als Oldtimer versicherbar.
Was umfasst die Traktorversicherung?
Die Traktorversicherung greift nicht nur für Zugmaschinen. Sie gilt auch für Mähdrescher, Raupenschlepper, Schlepper und alle anderen landwirtschaftlichen Maschinen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Maschine selbst, sondern auch Aufbauten wie Pflug oder Mulcher.
Analog zu einem Auto kann ein Traktor sowohl mit der Haftpflichtversicherung als auch darüber hinaus mit einer Kaskoversicherung abgedeckt sein. Die Prämie für den Traktor ermittelt sich fast analog zu einer Autoversicherung.
Wie berechnen sich die Kosten für die Traktorversicherung?
Neben der Regionalklasse, dem Zulassungsbezirk, spielt auch die kW-Zahl eine Rolle. Abweichend vom Typ-Schlüssel, der primär bei einem Kfz greift, kommt bei einem Traktor allerdings die sogenannte WKZ zum Tragen. Die WKZ, Wagniskennziffer, findet bei Traktoren und LKWs zur Einstufung Anwendung.
Folgende drei Wagniskennziffern kommen bei einer Traktorversicherung zum Tragen:
- WKZ 451/454: Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper mit grünem KNZ
- WKZ 452: Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper mit schwarzem KNZ
Die WKZ für Autos lautet 112. Die kW-Anzahl lässt die Schere bei den Beiträgen weit auseinandergehen. Traktoren mit einer Leistung von bis zu 44 kW liegen in der Haftpflicht bei maximal 160 Euro im Jahr. Für Maschinen mit einer Leistung von 45 kW und mehr steigt der Beitrag auf bis zu 600 Euro jährlich.
Auch wenn es sich im weitesten Sinn um eine Kfz-Versicherung handelt, wirken sich bei einer Traktorversicherung weitere Faktoren auf die Prämie aus:
- Bauarttyp
- Baujahr
- Kraftleistung
- Einsatzgebiet
- Einsatzort
- Häufigkeit des Einsatzes
- Besondere Abwandlungen oder Aufbauten
Grüne und schwarze Kennzeichen
Die Wagniskennziffer unterscheidet zwischen schwarzen und grünen Kennzeichen. Diese beziehen sich jedoch lediglich auf die Besteuerung des Fahrzeugs. Ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen gilt als „normales“ Fahrzeug. Dies gilt unabhängig davon, ob er auf einem Feld zum Einsatz kommt oder dazu dient, am Wochenende gemütlich über Land zu fahren.
Grüne Kennzeichen bedeuten, dass der Traktor steuerbefreit ist. Die Voraussetzungen dafür sind in Bezug auf die Landwirtschaft nicht bundeseinheitlich. Als Faustformel gilt, dass der Halter Ländereien von mindestens zwei Hektar bewirtschaftet.
Welche Leistungen bietet die Traktorversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die der Fahrzeugführer Dritten durch den Gebrauch des Traktors zufügt. Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der gesetzlichen Fahrzeugversicherung Mindestdeckungssummen voraus. Die Versicherer bieten jedoch einen davon abweichenden, deutlich besser ausgestalteten Versicherungsschutz.
Meist bleibt es bei einem Unfall aber nicht nur bei Schäden bei Dritten. Das eigene Fahrzeug wird in der Regel auch beschädigt. Für diesen Fall lässt sich der Versicherungsschutz um die Vollkaskodeckung erweitern. Die Teilkaskoversicherung bieten die Versicherer für Traktoren natürlich auch an. Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, erweitert die Police noch um eine sogenannte Reparaturkostenversicherung.
Traktor als Oldtimer versichern
Der eine oder andere Treckerfan hat einen alten restaurierten Traktor in der Garage stehen. Zum Einsatz auf dem Feld kommt das gute Stück nicht mehr. Dennoch muss es versichert sein, wenn es außerhalb des eigenen Grundstücks bewegt wird.
Traktor als Zweitfahrzeug versichern
Für diese Art Traktoren lohnt sich eine Oldtimerversicherung. Allerdings muss für das H-Kennzeichen jede gewerbliche Nutzung ausgeschlossen sein. Es gelten die üblichen Bedingungen wie Nutzung nur als Zweitfahrzeug und ein Mindestalter von 30 Jahren.
Kann ich die Versicherungsbeiträge der Traktorversicherung von der Steuer absetzen?
Handelt es sich um eine Traktorversicherung für eine gewerblich genutzte Zugmaschine, sind die Beiträge vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Wird der Traktor im Rahmen der Oldtimerregelung genutzt, kann der Halter den Beitrag für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben.
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