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Die Hauptfälligkeit einer Versicherung bezeichnet das Datum, an dem die Erstprämie fällig wird und der Versicherungsschutz beginnt. Es hat sich in der Versicherungswirtschaft eingebürgert, bei Sachversicherungen die Hauptfälligkeit ab dem zweiten Versicherungsjahr auf den ersten Januar zu legen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hauptfälligkeit Termin für Kündigung
  3. Hauptfälligkeit ändern – geht das?
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hauptfälligkeit bezeichnet das Datum, an dem das Versicherungsjahr beginnt.
  • Bei einem Erstbeginn im laufenden Jahr wird die Hauptfälligkeit meistens auf den dann folgenden ersten Januar gelegt.
  • Die Hauptfälligkeit ist auch der Termin, zu dem der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag kündigen kann.

Hauptfälligkeit Termin für Kündigung

Beginnt ein Vertrag beispielsweise am 1. Juli, ist dieses Datum zunächst die Hauptfälligkeit. Mit dem 1. Januar des Folgejahres gilt dann dieses Datum. Die Beitragszahlung fällt bei jährlicher Zahlweise somit auf den ersten Januar. Bei ratierlicher Zahlung gilt der 1. Januar trotzdem als Hauptfälligkeit. Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann nur zur Hauptfälligkeit erfolgen. Die Kündigungsfrist muss immer beachtet werden. In der Regel beträgt diese sechs Wochen zum Hauptfälligkeitstermin. Abweichend davon gilt bei der Kfz-Versicherung der 30. November als Kündigungstermin für den 1. Januar. Fällt der 30. November auf einen Sonntag, ist der 1. Dezember der letzte Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Kündigung aussprechen kann.

Hauptfälligkeit ändern – geht das?

Abgesehen von der Kfz-Versicherung, in der die Hauptfälligkeit auf den 1. Januar fällt, können die Versicherer die Hauptfälligkeit selbst festlegen. Gesellschaften, die nach wie vor das Versicherungsjahr nicht an das Kalenderjahr anpassen, definieren die Hauptfälligkeit durch das Beginndatum. Liegt der Versicherungsbeginn für eine private Haftpflichtversicherung auf dem 13. Juni, so wird dieses Datum immer den Hauptfälligkeitstermin darstellen. Der Versicherungsnehmer selbst hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Hauptfälligkeit.

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