Privates Carsharing: Das müssen Sie wissen
-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
Deutschlands günstigster Kfz-Versicherungsverleich - Testsieger 2024
,Verivox wurde vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Spar-Champion 2024 gekürt! In einer umfassenden Analyse wurden Preisdaten aus vier Vergleichsportalen untersucht. Analysiert wurde der Zeitraum der letzten vier Jahre.
Unser Portal überzeugt in der Kategorie Vergleichsportale Kfz-Versicherung mit nachhaltig attraktiven Preisen und wurde zum führenden Anbieter gewählt. Mehr erfahren
Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Berechnet anhand von
*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.
Privates Carsharing
Privates Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Als Alternative zum Teilen des Autos mit Freunden bieten Carsharing-Plattformen ihre Dienste an. Carsharing lohnt sich oft schon bei einer Fahrleistung von weniger als 10.000 Kilometer im Jahr. Über die Plattformen können die Mieter eigene Versicherungen für die Dauer der Ausleihe abschließen. Wenn Sie privates Carsharing anbieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Auto ausreichend versichert ist. Mit dem VERIVOX-Vergleichsrechner können Sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und die passende Versicherung finden.
- Privates Carsharing – sinnvolle Alternative bei vollen Innenstädten
- Wie funktioniert privates Carsharing?
- Wer muss das Auto versichern?
- Hinweis
- Wer bezahlt das Bußgeld?
- Wer haftet bei Schäden?
- Achtung
- Muss ich die Einnahmen versteuern?
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Kfz-Versicherung Vergleichen: So funktioniert es
- Kfz-Versicherungsvergleich starten: Geben Sie einfach Ihre versicherungsrelevanten Daten wie Postleitzahl und gewünschten Versicherungsschutz für den kostenlosen Vergleich an.
- Günstigste Kfz-Versicherung wählen: Vergleichen Sie jetzt schnell und stressfrei die Angebote von über 30 Versicherungsanbietern auf einen Blick. Für Fragen und Antworten stehen Ihnen unsere Kfz-Versicherungsexperten kostenlos am Telefon zur Verfügung.
- Geschafft! Wunschtarif abschließen: Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung jetzt direkt online ab! Sie erhalten Ihre eVB-Nummer sowie Ihre Versicherungsunterlagen bequem per E-Mail.
Privates Carsharing – sinnvolle Alternative bei vollen Innenstädten
Privates Carsharing erfreut sich gerade in Großstädten immer größerer Beliebtheit. Nicht jeder benötigt ein Auto während der Woche, andere können am Wochenende gut darauf verzichten. Weshalb sollten Menschen also nicht auch ein Auto teilen. Carsharing-Dienste sind zwar eine Alternative, kosten aber Geld. Wenn das Auto bereits vorhanden ist, aber die Nutzungsintensität geringer wurde, bietet es sich an, einen Mitbenutzer zu suchen und die Kosten entsprechend zu teilen. Allerdings treten in diesem Zusammenhang einige rechtliche Fragen auf.
Wie funktioniert privates Carsharing?
Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob man sich ein Auto mit einem Freund oder Nachbarn teilt oder sein Fahrzeug auf einer professionellen Car-Sharing-Plattform anbietet. Während sich der erste Fall eher inoffiziell gestaltet, abgesehen von vertraglichen Regelungen, die getroffen werden sollten, geht es im zweiten Fall offiziell zu.
Der Fahrzeuginhaber bietet sein Auto offiziell gegen eine festgelegte Gebühr zur Nutzung an. Die Bezahlung für die Ausleihe kann entweder an Hand eines festen Tagessatzes oder auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgen.
Die Preise orientieren sich an der Art des Fahrzeuges. Für ein Oberklassemodell muss der Mieter mit rund 100 Euro am Tag rechnen, für einen Kleinwagen ab 30 Euro aufwärts. Bei den Kilometerangeboten muss der Mieter mit Sätzen um die 70 Cent pro Kilometer rechnen.
Wer muss das Auto versichern?
Wer mit seinem Auto Carsharing betreibt, nutzt das Fahrzeug auch selbst. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Halter auch eine Fahrzeugversicherung vorweisen muss. Anders wäre die Zulassung des Wagens nicht möglich gewesen.
Dies gilt folglich auch, wenn das Carsharing inoffiziell ohne Plattform geschieht. Problematisch wird es allerdings, wenn der Ausleiher einen Unfall verursacht. In diesem Fall muss eine vertragliche Regelung vorliegen, wie die Kostenübernahme für die künftig höhere Kfz-Versicherung aussieht. Einige Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko der Prämienerhöhung bei einem geliehenen Fahrzeug übrigens schon mit ab. Im Fall des Car-Sharings ohne Absicherung durch denjenigen, der ausleiht, muss der Fahrzeughalter seine Versicherung dahingehend abändern, dass auch die Nutzung durch Dritte im Versicherungsschein enthalten ist.
Hinweis
Wer ein Auto über eine private Carsharing-Plattform mietet, kann direkt bei der Anmietung eine eigene Kfz-Versicherung für die Dauer der Ausleihe abschließen. Für den Vermieter entfällt damit das Risiko, dass er im Zweifelsfall auf künftig höheren Versicherungsbeiträgen sitzen bleibt.
Wer bezahlt das Bußgeld?
Es ist nicht auszuschließen, dass derjenige, der das Fahrzeug leiht, einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht. Wurde das Auto über eine Plattform verliehen, reicht der Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid bei der Plattform ein. Diese leitet ihn dann an den Nutzer weiter. Üblicherweise stellt sie dafür eine nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung.
Findet der Verleih auf privater Basis statt, sollte der Vermieter ein Protokoll mit den genauen Daten zur Übergabe und Rückgabe des Autos aufsetzen und vom Nutzer unterschreiben lassen.
Wer haftet bei Schäden?
Grundsätzlich haftet der Nutzer des Wagens für von ihm verursachte Schäden. Erfolgte die Ausleihe über eine Plattform, kann er die Reparaturrechnung bei der Versicherung einreichen, die er für die Dauer der Ausleihe abgeschlossen hat. Dies gilt für Haftpflichtschäden und für Kaskoschäden.
Achtung
Hat der Vermieter der Autos auf den Abschluss eines solchen Vertrages verzichtet, muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Alternativ kann er die Versicherung des Verleihers in Anspruch nehmen, wenn seine eigene private Haftpflichtversicherung die Mehrkosten in der künftigen SF-Klasse des Autohalters übernimmt.
Mietvertrag bei privatem Carsharing sinnvoll
Erfolgte die Ausleihe ohne Plattform, legt der Mietvertrag fest, wie im Schadensfall zu verfahren ist. Der Einfachheit halber wird der Autobesitzer eine Formulierung einbringen, dass der Nutzer des Fahrzeuges für Schäden am Fahrzeug zu haften hat.
Anders sieht es bei einem Haftpflichtschaden aus, der möglicherweise eine sechsstellige Schadensersatzsumme bedingt. Diese wird natürlich über die Haftpflichtversicherung des Halters geleistet. Allerdings wird der Halter anschließend in der SF-Klasse heraufgestuft. Wie die Mehrprämie vom Ausleiher zu tragen ist, muss vertraglich geregelt werden.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Der Staat ist immer gerne zur Stelle, wenn Geld verdient wird. Das wiederholte Ausleihen eines Autos gegen Entgelt stellt eine gewerbsmäßige steuerpflichtige Tätigkeit dar. Einkünfte daraus sind nur bis zu einer Höhe von 410 Euro im Jahr steuerfrei. Die Einkünfte zu verschweigen wäre bei Nutzung einer Plattform unklug, da diese wiederum im Rahmen ihrer Buchführung dokumentiert, an wen sie Nutzungsentgelte ausbezahlt hat.
Gibt bei einer privaten Ausleihe der Nutzer die Fahrzeugmiete in der Steuer an, wäre ein Abgleich der Daten mit denen des Verleihers ebenfalls möglich. Ein Verschweigen der Einnahmen bringt die Kfz-Besitzer in keinem Fall weiter. Allerdings kann das Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet werden. Dies bedeutet eine Befreiung von der Umsatzsteuer und eine vereinfachte Buchführung.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
Vertrauen Sie auf Verivox
Seit 1998 haben über 8 Millionen Menschen mit uns clever verglichen, schnell gewechselt und viel Geld gespart.
Mehr erfahrenBei uns können Sie sich auf aktuelle Tarifangebote und unseren mehrfach ausgezeichneten Kundenservice verlassen.
Mehr erfahrenSie vergleichen bei uns kostenlos, da wir uns auch durch Provisionen finanzieren. Dabei sind wir zu 100 Prozent unabhängig.
Mehr erfahren