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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)

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*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.

Privates Carsharing

Privates Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Als Alternative zum Teilen des Autos mit Freunden bieten Carsharing-Plattformen ihre Dienste an. Carsharing lohnt sich oft schon bei einer Fahrleistung von weniger als 10.000 Kilometer im Jahr. Über die Plattformen können die Mieter eigene Versicherungen für die Dauer der Ausleihe abschließen. Wenn Sie privates Carsharing anbieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Auto ausreichend versichert ist. Mit dem VERIVOX-Vergleichsrechner können Sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und die passende Versicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Kfz-Versicherung Vergleichen: So funktioniert es
  2. Privates Carsharing – sinnvolle Alternative bei vollen Innenstädten
  3. Wie funktioniert privates Carsharing?
  4. Wer muss das Auto versichern?
  5. Hinweis
  6. Wer bezahlt das Bußgeld?
  7. Wer haftet bei Schäden?
  8. Achtung
  9. Muss ich die Einnahmen versteuern?
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Weitere interessante Artikel
  12. Das ist Verivox

Kfz-Versicherung Vergleichen: So funktioniert es

  1. Kfz-Versicherungsvergleich starten: Geben Sie einfach Ihre versicherungsrelevanten Daten wie Postleitzahl und gewünschten Versicherungsschutz für den kostenlosen Vergleich an.
  2. Günstigste Kfz-Versicherung wählen: Vergleichen Sie jetzt schnell und stressfrei die Angebote von über 30 Versicherungsanbietern auf einen Blick. Für Fragen und Antworten stehen Ihnen unsere Kfz-Versicherungsexperten kostenlos am Telefon zur Verfügung.
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Privates Carsharing – sinnvolle Alternative bei vollen Innenstädten

Privates Carsharing erfreut sich gerade in Großstädten immer größerer Beliebtheit. Nicht jeder benötigt ein Auto während der Woche, andere können am Wochenende gut darauf verzichten. Weshalb sollten Menschen also nicht auch ein Auto teilen. Carsharing-Dienste sind zwar eine Alternative, kosten aber Geld. Wenn das Auto bereits vorhanden ist, aber die Nutzungsintensität geringer wurde, bietet es sich an, einen Mitbenutzer zu suchen und die Kosten entsprechend zu teilen. Allerdings treten in diesem Zusammenhang einige rechtliche Fragen auf.

Wie funktioniert privates Carsharing?

Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob man sich ein Auto mit einem Freund oder Nachbarn teilt oder sein Fahrzeug auf einer professionellen Car-Sharing-Plattform anbietet. Während sich der erste Fall eher inoffiziell gestaltet, abgesehen von vertraglichen Regelungen, die getroffen werden sollten, geht es im zweiten Fall offiziell zu.

Der Fahrzeuginhaber bietet sein Auto offiziell gegen eine festgelegte Gebühr zur Nutzung an. Die Bezahlung für die Ausleihe kann entweder an Hand eines festen Tagessatzes oder auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgen.

Die Preise orientieren sich an der Art des Fahrzeuges. Für ein Oberklassemodell muss der Mieter mit rund 100 Euro am Tag rechnen, für einen Kleinwagen ab 30 Euro aufwärts. Bei den Kilometerangeboten muss der Mieter mit Sätzen um die 70 Cent pro Kilometer rechnen.

Wer muss das Auto versichern?

Wer mit seinem Auto Carsharing betreibt, nutzt das Fahrzeug auch selbst. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Halter auch eine Fahrzeugversicherung vorweisen muss. Anders wäre die Zulassung des Wagens nicht möglich gewesen.

Dies gilt folglich auch, wenn das Carsharing inoffiziell ohne Plattform geschieht. Problematisch wird es allerdings, wenn der Ausleiher einen Unfall verursacht. In diesem Fall muss eine vertragliche Regelung vorliegen, wie die Kostenübernahme für die künftig höhere Kfz-Versicherung aussieht. Einige Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko der Prämienerhöhung bei einem geliehenen Fahrzeug übrigens schon mit ab. Im Fall des Car-Sharings ohne Absicherung durch denjenigen, der ausleiht, muss der Fahrzeughalter seine Versicherung dahingehend abändern, dass auch die Nutzung durch Dritte im Versicherungsschein enthalten ist.

Hinweis

Wer ein Auto über eine private Carsharing-Plattform mietet, kann direkt bei der Anmietung eine eigene Kfz-Versicherung für die Dauer der Ausleihe abschließen. Für den Vermieter entfällt damit das Risiko, dass er im Zweifelsfall auf künftig höheren Versicherungsbeiträgen sitzen bleibt.

Wer bezahlt das Bußgeld?

Es ist nicht auszuschließen, dass derjenige, der das Fahrzeug leiht, einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht. Wurde das Auto über eine Plattform verliehen, reicht der Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid bei der Plattform ein. Diese leitet ihn dann an den Nutzer weiter. Üblicherweise stellt sie dafür eine nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung.

Findet der Verleih auf privater Basis statt, sollte der Vermieter ein Protokoll mit den genauen Daten zur Übergabe und Rückgabe des Autos aufsetzen und vom Nutzer unterschreiben lassen.

Wer haftet bei Schäden?

Grundsätzlich haftet der Nutzer des Wagens für von ihm verursachte Schäden. Erfolgte die Ausleihe über eine Plattform, kann er die Reparaturrechnung bei der Versicherung einreichen, die er für die Dauer der Ausleihe abgeschlossen hat. Dies gilt für Haftpflichtschäden und für Kaskoschäden.

Achtung

Hat der Vermieter der Autos auf den Abschluss eines solchen Vertrages verzichtet, muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Alternativ kann er die Versicherung des Verleihers in Anspruch nehmen, wenn seine eigene private Haftpflichtversicherung die Mehrkosten in der künftigen SF-Klasse des Autohalters übernimmt.

Mietvertrag bei privatem Carsharing sinnvoll

Erfolgte die Ausleihe ohne Plattform, legt der Mietvertrag fest, wie im Schadensfall zu verfahren ist. Der Einfachheit halber wird der Autobesitzer eine Formulierung einbringen, dass der Nutzer des Fahrzeuges für Schäden am Fahrzeug zu haften hat.

Anders sieht es bei einem Haftpflichtschaden aus, der möglicherweise eine sechsstellige Schadensersatzsumme bedingt. Diese wird natürlich über die Haftpflichtversicherung des Halters geleistet. Allerdings wird der Halter anschließend in der SF-Klasse heraufgestuft. Wie die Mehrprämie vom Ausleiher zu tragen ist, muss vertraglich geregelt werden.

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Der Staat ist immer gerne zur Stelle, wenn Geld verdient wird. Das wiederholte Ausleihen eines Autos gegen Entgelt stellt eine gewerbsmäßige steuerpflichtige Tätigkeit dar. Einkünfte daraus sind nur bis zu einer Höhe von 410 Euro im Jahr steuerfrei. Die Einkünfte zu verschweigen wäre bei Nutzung einer Plattform unklug, da diese wiederum im Rahmen ihrer Buchführung dokumentiert, an wen sie Nutzungsentgelte ausbezahlt hat.

Gibt bei einer privaten Ausleihe der Nutzer die Fahrzeugmiete in der Steuer an, wäre ein Abgleich der Daten mit denen des Verleihers ebenfalls möglich. Ein Verschweigen der Einnahmen bringt die Kfz-Besitzer in keinem Fall weiter. Allerdings kann das Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet werden. Dies bedeutet eine Befreiung von der Umsatzsteuer und eine vereinfachte Buchführung.

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