Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundesnetzagentur erhält neue Befugnisse im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Meschede - Die Bundesnetzagentur erhält ab sofort neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucherschutz vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden nun von der Bundesnetzagentur verfolgt.

"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat. Auch bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werden wir die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG. Der Gesetzgeber stellt jetzt mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang (z. B. Gewinnspiele) oder nachträglich erteilt hat.

Eine weitere Neuerung ist, dass der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundesnetzagentur kann Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.

Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

"Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu", erläuterte Kurth.

Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Name des Anrufers und - wenn möglich - dessen Rufnummer
  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist
  • Grund des Anrufs.


Dies kann am Besten mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

"Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", betonte Kurth. "Unterstützen Sie als betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur bei ihrer Arbeit. Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können. Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen. Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs. Daher kann nur der belästigte Bürger selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen. Zugleich appelliere ich auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet auch dem Ansehen der Unternehmen."