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Der Begriff Valuta, hergeleitet aus dem Italienischen, ist im Finanzwesen gleich mit drei Bedeutungen belegt: dem Datum der Wertstellung einer Buchung, einer Schuld in Fremdwährung sowie dem Wert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das Datum der Wertstellung einer Buchung
  3. Wo kann ich den tatsächlichen Kontostand einsehen?
  4. Beispiel: Buchung und Valuta eines Schecks
  5. Valutaschuld: Die Schuld in Fremdwährung
  6. Valuta als der Wert
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird Geld auf ein Konto eingezahlt, ist es nicht immer sofort verfügbar.
  • Mit der Einzahlung findet nur die Buchung statt, das heißt, ein Kontovorgang wird festgestellt. Erst mit der Valutierung beziehungsweise Wertstellung des eingezahlten Betrags ist das Geld auf dem Konto tatsächlich vorhanden.
  • Insbesondere beim Einlösen eines Schecks kann es länger dauern, bis der Betrag dem Konto gutgeschrieben wird.
  • Wer einen Betrag abhebt, der zwar verbucht, aber noch nicht valutiert wurde, kann also ungewollt sein Konto überziehen.

Das Datum der Wertstellung einer Buchung

"Valuta" beziehungsweise "Wertstellung" bedeutet, dass die Einzahlung auf ein Konto festgestellt wird und die Zinsberechnung beeinflusst. Bei einer Geldanlage ist das Valutierungsdatum der Zeitpunkt, ab welchem dem Kunden die Zinsen zustehen. Wird ein Dispokredit zurückgezahlt, werden ab dem Valutierungsdatum keine Zinsen mehr berechnet. Das Datum der Valutierung muss nicht mit dem Einzahlungsdatum identisch sein.

Lediglich das Sparbuch sieht eine gesetzliche Regelung dafür vor, dass eine Einzahlung auch am selben Tag valutiert werden muss. Auf dem Girokonto stellen Bankkunden häufig fest, dass Buchungstag und Valuta – die Wertstellung in Bezug auf die Zinsberechnung – nicht identisch sind. Bei einem Girokonto, das auf Guthabenbasis geführt wird, ist dies nicht weiter tragisch, da die wenigsten Girokonten für Privatkunden noch Guthabenzinsen zahlen. Als deutlich ärgerlicher stellt sich der Sachverhalt dar, wenn das Konto überzogen wurde. In diesem Fall müssen Überziehungszinsen vom Buchungstag bis zum Tag der Wertstellung gezahlt werden.

Wo kann ich den tatsächlichen Kontostand einsehen?

Beim Online-Banking sehen Bankkunden in der Regel eine Umsatzanzeige, die den Kontostand nach Berücksichtigung aller bereits getätigten und vorgemerkten Buchungen zeigt – den sogenannten Buch-Saldo. Um jedoch den tatsächlichen Saldo – den valutarischen Saldo – zu sehen, ist ein Blick auf den Kontoauszug notwendig. Dieser führt eindeutig auf, welche Buchungen bereits wirksam sind, und zeigt den tatsächlichen Kontostand an.

Bei den meisten Banken können Kunden einen aktuellen Kontoauszug auf Knopfdruck erstellen (online oder am Automaten) – zusätzlich zu dem in der Regel automatisch übermittelten und teilweise auch postalisch zugesandten monatlichen Kontoauszug. Manche Banken ermöglichen es ihren Kunden auch, beim Online-Banking zu einer anderen Anzeige zu wechseln.

Beispiel: Buchung und Valuta eines Schecks

Am ehesten merken Bankkunden die Verzögerung zwischen Buchung und tatsächlicher Wertstellung, also der Valutierung, beim Einlösen von Schecks. Hier behält sich die Bank vor, dass die vorgemerkte Gutschrift mitunter erst nach ein paar Tagen tatsächlich bereitgestellt wird, nämlich nachdem sie die Deckung des Schecks prüfen konnte. Weiß der Bankkunde das nicht, kann es wie im folgenden Beispiel zu einer Kontoüberziehung kommen und die Bank erhebt Überziehungszinsen:

  • Kontostand am Morgen: 1.000 Euro
  • morgens Scheck über 1.500 Euro bei der Bank eingereicht
  • im Online-Banking angezeigter Kontostand abends: 2.500 Euro
  • abends 1.500 Euro abgehoben
  • Umsatzanzeige nennt einen Kontostand von 1.000 Euro
  • tatsächlicher valutarischer Saldo sind jedoch Minus 500 Euro
  • bis die Wertstellung des Schecks erfolgt, ist der Kontostand im Dispo, und die Bank berechnet Überziehungszinsen

Valutaschuld: Die Schuld in Fremdwährung

Von einer Valuta ist außerdem die Rede, wenn eine Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern nur in einer bestimmten Fremdwährung bezahlt werden darf. Als eine "echte Valuta" gilt, wenn auf der Rechnung der Zusatz "nur zahlbar in …" vermerkt ist. Weist der Gläubiger aber nicht explizit darauf hin, dass in fremder Währung bezahlt werden muss, handelt es sich um eine "unechte Valuta". Dann kann die Valutaschuld laut Bürgerlichem Gesetzbuch auch in Euro beglichen werden.

Bei Geschäften in Fremdwährungen liegt zudem das sogenannte Valutarisiko vor. Schließlich bergen Schwankungen beim Wechselkurs ein Risiko für finanzielle Verluste, aber auch eine Chance auf Gewinne.

Valuta als der Wert

Im Zusammenhang mit Wertpapieren bezeichnet der Begriff Valuta den Wert als solchen. Darunter kann das Wertpapier einerseits und der Zinscoupon andererseits fallen. Bei einem Zinscoupon kann es sich um einen Coupon in Fremdwährung handeln, muss es aber nicht. Coupons spielen heute im Allgemeinen keine Rolle mehr, da Anleihen kaum noch als effektive Stücke ausgeliefert werden.

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