Urteil: Banken müssen bei Anlageberatung Provisionen offenlegen
Stand: 31.01.2013
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Hamm - Banken sind verpflichtet, ihre Kunden bei einer Anlageberatung über Provisionen zu informieren. "Und zwar ungefragt", wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.
Das Gericht bestätigte damit den Schadenersatzanspruch einer Anlegerin aus dem Kreis Borken. Wenn der Rückfluss an die beratende Bank, der sogenannte Kick-Back, nicht offenbart werde, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolge, könne der Anleger das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen. (Az.: I-34 U 81/11)