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Steigender Mindestlohn: Weniger Arbeitszeit für Minijobber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Minijobber dürfen maximal 450 Euro verdienen. Mit der Erhöhung des Mindestlohns kommen sie jedoch schneller an die Verdienstgrenze. Damit ändert sich auch die monatliche Arbeitszeit: Minijobber müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten als zuvor.

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Mit dem alten Mindestlohn durften Minijobber höchstens 52,94 Stunden pro Monat arbeiten. Diese Stundenzahl sinkt mit dem gestiegenen Lohn auf 50,9 Stunden. Das bedeutet für Minijobber etwa zwei Arbeitsstunden weniger pro Monat. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.

Die monatliche Höchststundenzahl für den jeweiligen Stundenlohn können Minijobber mithilfe einer Tabelle auf der Internetseite des DGB überprüfen. Dort bietet der DGB am 10. Januar von 17 bis 19 Uhr auch einen Mindestlohn-Chat für Arbeitnehmer rund um den neuen gesetzlichen Mindestlohn an.