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Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Neustadt - Der Countdown läuft: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit. Diese Fristen gelten allerdings nur, wenn Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet sind, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße.

Eine Steuererklärung abgeben müssen Arbeitnehmer unter anderem, wenn ihnen das Finanzamt Freibeträge gewährt hat. Zur Abgabe verpflichtet sind auch Ehepaare, die für ihre Steuerklassen die Kombination III und V gewählt haben. Die Formulare ausfüllen muss ebenfalls jeder, der neben dem Gehalt weitere Einkünfte bezogen hat. Auch bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden.