Nächtliches Duschen und Baden ist erlaubt
Stand: 01.03.2016
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Berlin - Mieter dürfen auch mitten in der Nacht ein Vollbad genießen. Schreibt die Hausordnung bestimmte Bade- oder Duschzeiten vor, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund.
Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar. Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Nächtliches Duschen oder Baden gehöre zu den hygienischen Mindeststandards.
Duschen und Baden erlaubt, solange es nicht zu laut ist
Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts baden, also nicht fristlos kündigen. Dennoch sollten Bewohner an ihre Nachbarn denken und gerade bei hellhörigen Mehrparteien-Wohnungen Rücksicht aufeinander nehmen.