Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Höhe der Mietminderung müssen Mieter selbst ermitteln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Sind Mieter beim Bewohnen ihrer Wohnung eingeschränkt, haben Sie ein Recht darauf, ihre Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung zu ermitteln ist nicht immer einfach.

Laute Nachbarn, Schmutz von der Baustelle, eine kaputte Heizung - Mängel wie diese berechtigen zu einer Mietminderung. "Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt ist, haben Mieter das Recht dazu, weniger Miete zu zahlen", erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wichtig ist aber, dass Mieter den Vermieter vorher über den Mangel informiert haben. "Er muss ja die Möglichkeit haben, den Fehler zu beheben."

Vermieter muss vorab über Mängel informiert werden

Informiert der Mieter den Vermieter nicht, kann das unangenehme Folgen haben. Stellt er die Mietzahlung einfach ein oder zahlt weniger Miete, kann er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) gekündigt werden (Az.: VIII ZR 330/09). Ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern trifft, ist unerheblich, ergänzt der Deutsche Mieterbund. Wichtig ist allein, dass ein Mangel vorliegt. Eine Ausnahme gilt allerdings für Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat.

Wie hoch die Mietminderung ausfällt, müssen Mieter selbst ermitteln. Grundlage ist hierbei nach Angaben des Mieterbundes die Bruttomiete. "Die Höhe der Minderung hängt sehr vom Einzelfall ab", erklärt Storm. Ein Beispiel: Fällt die Heizung im Winter aus, kann eine Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt sein. Im Sommer wäre diese Quote zu hoch. Wichtig zu beachten: Die Miete kann immer nur für den Zeitraum gemindert werden, in dem der Mangel besteht.

Kinderlärm müssen Nachbarn hinnehmen

Einige Beispiele: Baulärm, der durch den Bau einer ICE-Trasse hervorgerufen wird, berechtigt nach Ansicht des Landgerichts Wiesbaden zu einer Mietminderung von 10 bis 20 Prozent (Az.: 3 S 77/99). Sind die Wände des Schlafzimmers von Schimmel befallen, ist eine Reduzierung der Bruttomiete um 15 Prozent angemessen, befand das Landgericht Lübeck (Az.: 1 S 106/13).

Kinderlärm müssen Nachbarn aber hinnehmen. So entschied etwa das Landgericht Heidelberg, dass die Lärmbelästigung durch Kinder betroffene Mieter nicht zu einer Mietminderung berechtigt (Az.: 8 S 2/96).