Erholung gefällig? Chef kann mit Beihilfe unterstützen
Stand: 02.08.2016
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Neustadt an der Weinstraße - Chefs können ihren Mitarbeitern - unabhängig vom Urlaubsgeld - pro Jahr bis zu 156 Euro Erholungsbeihilfe zahlen. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Der Arbeitnehmer muss den Betrag in der Regel nicht versteuern.
Wichtig: Zwischen dem Erholungsurlaub und der Auszahlung sollten höchstens drei Monate liegen. Das Geld könnten Arbeitnehmer zum Beispiel als Zuschuss für einen Strandurlaub, eine Wandertour oder für den Besuch eines Vergnügungsparks verwenden.