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Auch für verheiratete Kinder gibt es Kindergeld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für die Finanzierung von Lebensunterhalt und Ausbildung können Eltern Kindergeld beantragen. Sind die Kinder volljährig, müssen sie allerdings einige Voraussetzungen dafür erfüllen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.

Befinden sie sich beispielsweise in Ausbildung, erhalten Eltern die Förderung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das gilt auch, wenn das volljährige Kind mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist, urteilte  der Bundesfinanzhof (Az.: III R 22/13).

Anders sieht es aus, wenn Eltern ergänzend zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat beantragen wollen: Dieser wird laut Bundessteuerberaterkammer derzeit nur für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gewährt.