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Wie lange sollten alte Versicherungsunterlagen aufbewahrt werden?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Beim Abschluss einer Versicherung werden neben dem Versicherungsschutz auch eine Menge Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Doch was ist, wenn die Versicherung nicht mehr genutzt wird? Wie lange müssen die Verträge nach Beendigung aufbewahrt werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle erforderlichen Versicherungsunterlagen sollten so lange aufbewahrt werden, wie die Versicherung genutzt wird.
  • Auch nach Ablauf der Versicherung gibt es einige Dokumente, die noch aufbewahrt werden sollten. Beispielsweise die Versicherungspolice und das Kündigungsschreiben.
  • Die Versicherungspolice ist bei Auszahlung einer Rente besonders wichtig.
  • Verlorene Unterlagen können mit der Kunden- oder Versicherungsnummer erneut bei dem Versicherer angefordert werden. Nach Ablauf der Versicherungslaufzeit müssen die Unterlagen noch 3 Jahre aufbewahrt werden.

Versicherungsunterlagen sind wichtig

Papiere, Papiere, Papiere – wer verzweifelt nicht immer wieder daran, wenn von der Versicherung neue Unterlagen kommen? In regelmäßigen Abständen flattern nicht nur Werbebotschaften der Versicherungsunternehmen ins Haus, sondern auch neue Unterlagen zur Versicherung. Anpassungen, Hinweise, und Ankündigungen. Wer hier nicht sofort reagiert und alles fein säuberlich sortiert und wegheftet, verliert schnell den Überblick.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Ordnung in die Unterlagen zu bringen und auszusortieren?

Die Aufbewahrungsfrist endet nicht mit der Laufzeit der Versicherung

Jeder Verbraucher hat verschiedene Versicherungen, die er als wichtig und notwendig einstuft. Es gibt die klassischen Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Hinzu kommen die Kfz-Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung und viele weitere.

Solange die Versicherungen genutzt werden und gültig sind, ist es selbstverständlich, dass die Unterlagen aufgehoben werden. Sie sind immer dann wichtig, wenn es zu einem Schadenfall kommt, der reguliert werden muss. Dann muss in den Unterlagen nach dem Ansprechpartner, der Versicherungsnummer und vielem mehr geschaut werden.

Doch nach dem Ende der Versicherung steht für die meisten Verbraucher auch fest, dass sie die Versicherungsunterlagen nicht mehr benötigen. Sie werden aussortiert und weggeschmissen. Jedoch liegt genau hier der Fehler.

Nicht voreilig handeln

Sicherlich ist es grundsätzlich richtig, dass nach dem Versicherungsende die Versicherungsunterlagen aussortiert werden dürfen. Doch sie dürfen noch nicht entsorgt werden.

Ein einfacher schriftlicher Kontakt zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer kann nach der Kündigung der Versicherung direkt entsorgt werden. Die Police sowie der Antrag zur Versicherung und das Kündigungsschreiben müssen aufgehoben werden.

Das ist besonders wichtig, wenn es zum Beispiel um eine Rente geht, die aus einer Lebensversicherung ausgezahlt werden soll. Hier muss der Versicherungsnehmer nachweisen können, dass er bezugsberechtigt ist. Die Versicherungspolice ist dabei die Urkunde, die als Nachweis zählt. Nur mit der Versicherungspolice ist eine Auszahlung möglich.

Was tun, wenn der Versicherungsschein verloren gegangen ist?

Manchmal passiert es, dass die Unterlagen verloren gehen. Besonders bei Versicherungen mit einer sehr langen Laufzeit kann es durch Umzug, Umstrukturierung oder auch Schlamperei dazu kommen, dass Unterlagen verloren gehen. Das ist in dem Fall nicht dramatisch, wenn die Versicherungsgesellschaft und die Kundennummer beziehungsweise Versicherungsnummer bekannt sind. Mit diesen Angaben kann ein Ersatzversicherungsschein ausgestellt werden. Die Versicherungsnummer und Kundennummer lassen sich auf dem Kontoauszug finden, da die Versicherung ihre Beiträge immer mit einer entsprechenden Kennzeichnung abbucht. Die Kontaktdaten der Versicherung sind im Internet hinterlegt.

Unser Hinweis: Die Versicherungen verlangen für das Ausstellen eines Ersatzversicherungsscheins eine Gebühr.

Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen nach Ablauf der Versicherung

Für Versicherungsunterlagen gelten die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften. Die allgemeine Verjährungsfrist liegt hierbei immer bei 3 Jahren. Das bedeutet, dass die Unterlagen nach Ablauf der Versicherungslaufzeit noch für 3 Jahre aufgehoben werden müssen. Ob das im Büro oder im Keller geschieht, ist völlig egal. Wichtig ist, dass der Versicherungsschein, der Antrag, aber auch die Kündigung nicht einfach entsorgt werden.

Bestehen nach Ablauf der Versicherung noch begründete Ansprüche, können sie nur dann geltend gemacht werden, wenn die Unterlagen vorhanden sind. Beispielsweise bei Renten- und Lebensversicherungen.

Unser Hinweis: Es besteht bei einigen Versicherungsgesellschaften inzwischen die Möglichkeit, die Unterlagen digital in einem sicheren Ordner zu verwahren. So nehmen sie Zuhause keinen Platz mehr weg und die Frage nach der Aufbewahrungsfrist stellt sich nicht. Die digitalen Unterlagen sind rechtskräftig, solange die Versicherungsgesellschaft die Digitalisierung anbietet und diese nicht auf privater Ebene durchgeführt wird.