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Gut versichert durch die jecken Tage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Karneval, Fasching, Fastnacht: Die fünfte Jahreszeit hat je nach Region ihren eigenen Namen. Traditionell wird zu dieser Zeit in den Narren- und Jecken-Hochburgen ausgelassen gesungen, geschunkelt und gelacht. Wo gefeiert wird, passieren Unfälle; daher unser Tipp für alle Karnevalisten: Nur mit dem richtigen Versicherungsschutz sollten Sie sich ins Party-Getümmel stürzen, damit die „jecke“ Zeit nicht in einem finanziellen Desaster endet.

1. Privathaftpflicht: Wenn der Prinz die Prinzessin schubst

Den wichtigsten Schutz – nicht nur zur fünften Jahreszeit – bietet die Privathaftpflicht-Versicherung. Sie sichert die Schäden ab, die der Versicherte anderen Personen zufügt. Wenn am Rande des Karnevalsumzugs ein unbeabsichtigter Rempler eines Jecken einen anderen zu Fall bringt, sodass dieser sich schwer verletzt, greift die Haftpflichtpolice des Verursachers. Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung muss dieser die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.

Neben Personenschäden reguliert die Privathaftpflicht auch Sachschäden. Wenn zum Beispiel auf einer Karnevalssitzung die eigene, brennende Zigarette das teure Kostüm eines anderen Karnevalisten beschädigt, bezahlt die Versicherung den Schaden. Gleiches gilt, wenn auf der privaten Karnevalsparty verschütteter Rotwein den teuren Teppich des Party-Gastgebers ruiniert.

Tipp: Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da Sach- und Personenschäden bis in die Millionenhöhe gehen können. Leistungsstarke Versicherungen bieten Deckungssummen von fünf bis zehn Millionen Euro im privaten Bereich an.

Übrigens: Ein weitverbreiteter Brauch zur jecken Zeit – vor allem im Rheinland – ist das Abschneiden von männlichen Krawatten mit einer Schere. Jedoch gilt diese Art der bewussten Sachbeschädigung in den Karnevalshochburgen als Brauchtum. Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden daher nicht bezahlen.

2. Unfallversicherung: Kommen süße Wurfgeschosse geflogen

Sinnvoll ist laut Experten ebenfalls eine private Unfallversicherung. Damit sichern sich Karnevalisten gegen die Kosten eines Unfalls ab. Diese beinhalten neben der akuten medizinischen Versorgung auch Hilfeleistungen bei körperlichen Folgeschäden oder Invalidität. Ein folgenschwerer Sturz des Versicherten zum Beispiel infolge eines Gerangels um die besten Plätze beim Karnevalsumzug ist ein Fall für die Unfallversicherung.

Selbst Süßigkeiten sind ein Risikofaktor zur Narrenzeit. Während der großen Karnevalsumzüge fliegen sie tausendfach durch die Luft. Die närrischen Zuschauer am Straßenrand erfreuen sich über den Regen aus Bonbons, Kamellen, Lutschern und Schokoladenriegeln. Doch trifft ein solches, süßes Wurfgeschoss einen Narren unglücklich im Gesicht, sodass dieser ärztlich behandelt werden muss, hat der Getroffene keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das haben bereits mehrere Gerichtsurteile bestätigt, unter anderem auch das Amtsgericht Köln (Az.: 123 C 254/10). Daher übernimmt in einem solchen Fall nur eine private Unfallversicherung die Behandlungs- und möglichen Folgekosten.

Wenn ausgelassen gefeiert wird, fließt meist auch Bier, Wein und Schnaps in Strömen. Dennoch sollten Karnevalisten nicht zu tief ins Glas schauen. Denn insbesondere bei Unfällen aufgrund von Trunkenheit kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.
Tipp: Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei Vertragsabschluss ebenfalls „Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit“ abdecken. Da die meisten Versicherungen die Klausel mittlerweile einschließen, kostet der Zusatz in der Regel keinen Aufpreis.

3. Berufsunfähigkeit: Wenn der Clown nicht mehr arbeiten kann

Eine private Unfallversicherung zahlt normalerweise nur dann, wenn die körperlichen Beeinträchtigungen allein aus einem Unfall resultieren. Sind dagegen andere Faktoren und Umstände, wie eine Krankheit oder ein Sturz ohne Fremdverschulden, für ein endgültiges Ausscheiden aus dem Berufsalltag verantwortlich, hilft ausschließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Tipp: Die festgelegte Versicherungssumme wird dem Versicherten in Form einer vereinbarten Rente ausgezahlt, wenn er körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Diese Summe sollte rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken, um ausreichenden Schutz zu garantieren.

4. Hausratversicherung: Damit die Party nicht ins Wasser fällt

Findet die Karnevalsparty in den eigenen vier Wänden statt, bietet eine günstige Hausratversicherung einen guten Schutz gegen Schäden an der Wohnungseinrichtung, wie zum Beispiel gegen austretendes Leitungswasser oder gegen einen Wohnungsbrand. Denn diese Gefahren führen im Schadenfall in der Regel zu hohen Versicherungssummen.

Tipp: Vor der Karnevalsfeier sollten Sie Ihre Wertgegenstände, wie Schmuck, Gemälde, Uhren oder Vasen, gut verstauen und wegschließen. Denn werden Ihre Partygäste zu Langfingern und entwenden persönliche Gegenstände aus Ihrem Haushalt, ist das kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt nur Schäden, die durch einen Einbruchdiebstahl entstanden sind.

Übrigens: Während der einfache Diebstahl durch die Privathaftpflicht nicht abgedeckt ist, gehören Raub und räuberische Erpressung zu den Delikten, die Versicherer mit großer Wahrscheinlichkeit absichern. Werden Sie also während eines Karnevalsumzuges oder bei Straßenfeierlichkeiten überfallen und unter Gewaltandrohung bestohlen, sollten Sie sich nicht wehren. Wer auf diese Art bestohlen wird, sollte sich so schnell wie möglich bei der Polizei melden und im Anschluss seine Versicherung informieren.