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Versicherung: Darf man die Waschmaschine unbeaufsichtigt lassen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Köln - Darf man eine laufende Waschmaschine unbeaufsichtigt lassen? Viele Versicherte sind der Meinung, dass das erlaubt sei. Die Gothaer Versicherung macht jedoch im Rahmen ihrer Serie "Versicherungsmissverständnisse" darauf aufmerksam, dass immer im Einzelfall entschieden werden muss, ob eine Waschmaschine ohne Aufsicht laufen darf.

Einige Gerichte billigen den Versicherten zu, die Waschmaschine unbeaufsichtigt zu lassen, weil die mit "Aqua-Stopp"-Ventilen ausgerüstet ist. Bei geplatzten Schläuchen bemerken diese Ventile den Druckabfall und sorgen dafür, dass kein weiteres Wasser austritt. Das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 1124/99) entschied deshalb, dass der Versicherte nicht dauerhaft anwesend sein müsse.

Anders sieht es dagegen wie in einem vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 3 U 6/04) entschiedenen Fall aus, wenn die Maschine oder der Schlauch schon in die Jahre gekommen oder leichtfertig montiert worden sind - hier geht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung eventuell verloren, wenn die Maschine unbeaufsichtigt gelassen wird und ein Schaden eintritt.

Die Gothaer weist deshalb auf die beste Lösung für Versicherte hin: Es gibt Hausrat-Policen, die das Risiko einer "groben Fahrlässigkeit" auffangen - damit wird auch der Schaden reguliert, den eine unbeaufsichtigte Maschine anrichtet. In einem Hausratversicherung-Vergleich können Verbraucher passende Versicherungen finden.