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Letzter Beruf ist bei Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Frankfurt/Main - Die vertraglich vereinbarte Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird zumeist dann gezahlt, wenn ein Versicherter nicht mehr seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Entscheidend sei dabei der zuletzt ausgeübte Beruf, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (AZ: 7 U 284/08) entschieden.

In dem vorliegenden Fall war es um einen selbstständigen Textilreiniger gegangen, der seinen bisherigen Job durch Rückenbeschwerden nicht mehr ausüben konnte. Das Gericht musste deshalb prüfen, ob der Mann seinen Betrieb so umorganisieren konnte, dass sich für ihn ein sinnvoller Job ergab, mit dem er wirklich dauerhaft Geld verdienen konnte. Da das in diesem Fall wegen der geringen Größe des Betriebs ausgeschlossen war, musste die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.