Bei Waldbrandschäden zahlt die private Haftpflichtversicherung
Stand: 27.07.2018
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Berlin/Henstedt-Ulzburg – Gerade bei Hitze und großer Trockenheit ist noch mehr Vorsicht geboten: Achtlos weggeworfene Zigaretten oder der leichtfertige Umgang mit entzündlichen Materialien können schnell ganze Waldbrände auslösen.
Wer auf diese Weise unabsichtlich ein Feuer verursacht hat, sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese bezahlt in der Regel für den Schaden, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ausgeschlossen vom Schutz ist vorsätzliches Handeln. Grobe Fahrlässigkeit ist hingegen inbegriffen.
Versicherungssumme sollte mindestens bei 5 Millionen
Die Privathaftpflichtversicherung tritt grundsätzlich für alle Schäden ein, für die der Versicherungsnehmer haftungsrechtlich verantwortlich ist. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Kunden können durch eine Selbstbeteiligung Prämien sparen.
Haftpflichtpolice schließt Ehepartner und Kinder ein
Die Police gilt normalerweise auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Für Kinder zahlt die Versicherung aber nur, solange diese unverheiratet sind und die erste Berufsausbildung oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben.