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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Streicht die Deutsche Bahn aufgrund von Sturmschäden zahlreiche Zugverbindungen, können sich betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstatten lassen – auch dann, wenn das Unternehmen keine Schuld an einem Sturm trifft.

Die Erstattung des Ticketpreises sei auch bei Sparpreis-Tickets kostenlos, sagte ein Sprecher der Bahn. Hier wären bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag der Fahrkarte eigentlich 19 Euro als Gebühr fällig.

Hat sich ein Zug wegen des Unwetters lediglich erheblich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunftszeit am Zielort. Das Argument, dass ein Unwetter höhere Gewalt ist und die Deutsche Bahn und Co. daher nicht zahlen müssen, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Rechtssache C-509/11).