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Stiftung Warentest empfiehlt Selbstbeteiligung bei Rechtsschutz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Verbraucher sich gegen die Kosten eines Rechtsstreits absichern. Beim Abschluss der Police sollte man aber die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Welcher Rechtsschutz sich für wen lohnt, worauf Verbraucher besonders achten sollten.

Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Prämien sind abhängt davon, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Der Bund der Versicherten empfiehlt für Alleinlebende eine Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz - die demnach rund 180 bis 340 Euro im Jahr kostet.

Versicherte sollten aber darauf achten, dass die Kostenübernahme sich nicht nur auf gerichtliche Verfahren beschränkt. Die Police sollte auch behördliche Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren abdecken.

Die Stiftung Warentest rät zudem zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Finanztest-Redakteur Michael Sittig erklärt: "Dadurch werden die Versicherungsbeiträge nicht zu teuer. Gleichzeitig bleibt das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits überschaubar."

Welche Rechtsstreitigkeiten deckt die Police ab?

Typische Bausteine der Rechtsschutzversicherung sind Berufs-, Privat-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz. Damit deckt die Police üblicherweise private Vertragsstreitigkeiten ab, Probleme mit dem Finanzamt oder Arbeitgeber sowie Ordnungswidrigkeiten und Fahrlässigkeitsdelikte. Meist können Versicherte den Vertrag je nach Bedarf zusammenstellen.

Nicht versichert sind Verfahren bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Und: Die Versicherung erlaubt zwar die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche. Sie finanziert aber nicht die Abwehr fremder Forderungen dazu. Bei Erbrechts- und Familienstreitigkeiten deckt sie meist auch nur im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes die Kosten für eine Erstberatung ab.

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Die Police eignet sich nicht nur für streitlustige Personen oder Menschen, die ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Sie lohnt sich auch für jenen, die befürchten, verklagt zu werden.

Für Vielfahrer könne der Verkehrsrechtschutz sinnvoll sein, erklärt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten. Der Schutz decke Autofahrer, Fahrradfahrer, Bahnfahrer oder Fußgänger ab. "Auch in Mietverhältnissen und bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz sollte man über eine entsprechende Absicherung nachdenken", rät Paulsen.

Die Rechtsschutzversicherung sei aber keine existenziell wichtige Police: "Zunächst sollten Risiken wie die Haftpflicht, die Berufsunfähigkeit, Schäden am Wohngebäude und – abhängig von der jeweiligen Lebenssituation – sonstige familiäre Risiken ausreichend abgedeckt sein", rät Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Erst dann sei es sinnvoll, sich gegen Rechtsstreitigkeiten abzusichern.

Was gibt es beim Abschluss zu beachten?

Wenn sich ein Rechtsstreit abzeichnet, ist es schon zu spät, um die Police neu abzuschließen: Denn in der Regel gibt es nach der Vertragsunterzeichnung eine dreimonatige Wartefrist. In dieser Zeit kann man keinen Rechtsstreit auf Kosten der Versicherung führen.

Beim Abschluss sollte man genau auf die Versicherungsbedingungen achten. "Seit jeher versuchen manche Versicherer für bestimmte Versicherungsfälle zum Beispiel zeitliche Ausschlüsse in den Bedingungen vorzunehmen. Für diese Fälle besteht dann kein Versicherungsschutz", warnt Paulsen. So besteht etwa kein Schutz, wenn dem Versicherungsfall ein vom Versicherer definiertes Ereignis vorausgeht, das vor dem Vertragsbeginn liegt.

Gibt es beispielsweise einen Rechtsstreit um die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kann der Versicherer vertraglich festlegen, dass der Versicherungsschutz schon bestanden haben muss, als der Versicherte den Antrag auf Rentenauszahlung gestellt hat. Dann reicht es nicht, wenn dieser erst bestand bei der – oftmals erst nach mehreren Monaten – erfolgten Ablehnung des Leistungsantrags durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vorsicht vor den Hintertüren im Vertrag

Auch die Stiftung Warentest warnt in diesem Zusammenhang vor nachteiligen Klauseln im Vertrag. Denn bei einem verstoßabhängigen Rechtsschutzfall kann der Versicherer den Schutz verweigern - allein wegen der Behauptung der Gegenpartei, dass man bereits vor Abschluss der Police einen Rechtsverstoß begangen habe. "Solche Klauseln erlauben es dem Versicherer, sich auch auf die Behauptungen des Streitgegners zu stützen, wenn es darum geht, den Streit zeitlich einzuordnen", erklärt Sittig.