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Kempten – Bei den meisten Fluggesellschaften fliegen Babys oder Kleinkinder, die nicht älter als zwei Jahre sind, kostenlos oder zu einem vergünstigten Flugpreis mit. Doch hat der Nachwuchs ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn der Flug sich verspätet?
Sobald die Eltern für das Ticket ihrer Kinder bezahlen müssen, wenn auch nicht den vollen Flugpreis, lautet die Antwort: Ja. "Kinder haben dann einen vollen Anspruch auf Entschädigung", sagt Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten.
Nur bezahlte Tickets haben Rechtsanspruch
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn kleine Kinder kostenlos mitfliegen. Dann bestehe für sie kein Anspruch auf Entschädigung, stellt der Fachmann klar. Auf dem Schoß eines Elternteils fliegen Babys und Kleinkinder bis zwei Jahre zum Beispiel bei Lufthansa auf innerdeutschen Strecken kostenlos mit, auf allen anderen kostet ihr Ticket zehn Prozent des Normaltarifs – in diesem Fall könnten die Eltern bei starken Verspätungen aber entsprechend auch eine volle Entschädigung für ihr Kind einfordern.
Führich bezieht sich bei seinen Einschätzungen auf die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden bei einer Flugstrecke von bis 1.500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro, über 3.500 Kilometern 600 Euro. Ausgenommen sind unter anderem Fluggäste, die kostenlos reisen.