Lieferwagen-Versicherung
Wer einen Umzug in Eigenregie stemmen will, der braucht dazu einen Lieferwagen. Und auch wenn es um den Möbelkauf geht, ist ein Lieferwagen die beste Idee, um den Transport in die eigenen vier Wände zu stemmen. Auf deutschen Straßen sind Tag für Tag Millionen von Lieferwagen unterwegs und jeder dieser Lieferwagen braucht auch eine Lieferwagen-Versicherung. Wenn es um die Lieferwagen-Versicherung geht, dann müssen einige Dinge beachtet werden, denn sie unterscheidet sich von der normalen Kfz-Versicherung.
- Die Tarife für eine Lieferwagen-Versicherung
- Die Haftpflichtversicherung für den Lieferwagen
- Die Kaskoversicherung für Lieferwagen
- Wann die Lieferwagen-Versicherung zahlt und wann nicht
- Die Versicherungssumme bei einer Lieferwagen-Versicherung ermitteln
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tarife der Lieferwagen-Versicherung sind sehr unterschiedlich und individuell. Sie richten sich nach verschiedenen Kriterien.
- Wie jedes andere Auto muss auch ein Lieferwagen haftpflichtversichert sein, denn sonst darf er nicht am Verkehr teilnehmen.
- Kommt es mit dem Lieferwagen zu einem Wildunfall, dann greift die Lieferwagen-Versicherung ebenso wie bei einem Schaden durch Glasbruch.
Die Tarife für eine Lieferwagen-Versicherung
Die Tarife der Lieferwagen-Versicherung sind sehr unterschiedlich und individuell. Sie richten sich nach verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel danach, ob ein Lieferwagen beruflich oder privat genutzt wird. Ob der Lieferwagen nur im Nahverkehr oder auch im Fernverkehr unterwegs ist, spielt beim Tarif für die Lieferwagen-Versicherung ebenfalls eine entscheidende Rolle. Welche Güter werden in der Hauptsache mit dem Lieferwagen transportiert? Auch diese Frage ist für den Tarif von Bedeutung. Wer seinen Lieferwagen günstig versichern will, der ist immer gut beraten, im Internet die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen, denn wie bei der Kfz-Versicherung unterscheiden sich die Konditionen der Versicherer erheblich voneinander.
Die Haftpflichtversicherung für den Lieferwagen
Wie jedes andere Auto muss auch ein Lieferwagen haftpflichtversichert sein, denn sonst darf er nicht am Verkehr teilnehmen. Auch wenn es um diese Pflichtversicherung für Lieferwagen geht, sollte verglichen werden, denn auch in diesem Fall sind die Konditionen und Preise sehr unterschiedlich.
Die Kaskoversicherung für Lieferwagen
Alle, die ein Auto fahren, haben die Wahl zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung. Beim Lieferwagen sieht es ganz genauso aus. Auch hier hat der Besitzer des Wagens die Möglichkeit, eine Vollkaskoversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz oder doch lieber eine günstigere Teilkaskoversicherung abzuschließen. Bei beiden Formen gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung, um den jährlichen Beitrag zu minimieren.
Wann die Lieferwagen-Versicherung zahlt und wann nicht
Eine Versicherung für den Lieferwagen muss nicht in jedem Fall zahlen. So muss die Lieferwagen-Versicherung nicht zahlen, wenn mit dem Fahrzeug Autorennen veranstaltet werden. Auch wenn der Lieferwagen in Folg eines Erdbebens beschädigt wird, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Auch wer mit seinem Lieferwagen in Ländern unterwegs ist, in denen Krieg herrscht, darf nicht damit rechnen, dass der Versicherer für daraus resultierende Schäden aufkommt.
Kommt es mit dem Lieferwagen aber zu einem Wildunfall, dann greift die Lieferwagen-Versicherung ebenso wie bei einem Schaden durch Glasbruch. Sollte sich ein Marder an den Schläuchen und Kabeln des Lieferwagens zu schaffen machen, dann ist das ein Fall für die Lieferwagen-Versicherung. Wer eine Lieferwagen-Versicherung abschließen möchte, sollte im Vorfeld die Konditionen und Tarife verschiedener Versicherer miteinander vergleichen.
Die Versicherungssumme bei einer Lieferwagen-Versicherung ermitteln
Für eine Lieferwagen Haftpflichtversicherung gelten gesetzliche Mindestdeckungssummen, die eine Police beinhalten muss. Für Personenschäden sieht der Gesetzgeber Entschädigungsleistungen von mindestens 7,5 Millionen Euro vor – für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. In aller Regel gewähren Versicherer jedoch pauschale Deckungssummen, die weit über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht.
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