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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Benötigt eine GmbH ein eigenes Geschäftskonto?
  3. UG- und GmbH-Geschäftskonto: Gibt es Unterschiede?
  4. Welche Unterlagen benötige ich zur Kontoeröffnung?
  5. Was ist beim Anbietervergleich zu beachten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person und benötigt daher ein eigenes Geschäftskonto für die Abwicklung ihrer Geldgeschäfte.
  • Auch eine UG (haftungsbeschränkt) braucht ein eigenes Konto, weil es sich bei dieser Rechtsform um eine GmbH mit geringeren Anforderungen an das Mindestkapital handelt.
  • Beim Eröffnen eines GmbH- oder UG-Kontos muss sich der Geschäftsführer mit dem Personalausweis legitimieren. Darüber hinaus sind noch Unterlagen zum Unternehmen einzureichen.
  • Beim Vergleich von Kontoangeboten sollten Unternehmer nicht nur auf die Kosten schauen, sondern auch prüfen, ob eventuell benötigte Leistungen wie Lastschrifteinzug oder Bargeldeinzahlungen mit angeboten werden.

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Benötigt eine GmbH ein eigenes Geschäftskonto?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die in rechtlicher Hinsicht von ihren Eigentümern getrennt agiert. Das hat unter anderem die Konsequenz, dass die Handlungen der GmbH nicht von den Gesellschaftern zu verantworten sind. Vertreten wird die GmbH bei ihren Rechtsgeschäften vom Geschäftsführer, der jedoch nicht zum Kreis der Gesellschafter gehören muss.

Aufgrund dieser rechtlichen Eigenständigkeit ist es erforderlich, dass eine GmbH auch ein eigenes Bankkonto für die Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte führt. Für die Eröffnung des GmbH-Geschäftskontos ist der Geschäftsführer bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person zuständig.

UG- und GmbH-Geschäftskonto: Gibt es Unterschiede?

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die abgekürzt auch als "UG (haftungsbeschränkt)" bekannt ist. Wichtigster Unterschied zur GmbH ist die geringere Mindestanforderung beim Eigenkapital: Während Gründer eine GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital ausstatten müssen, ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) schon ab einem Euro Stammkapital möglich. Daher ist diese Rechtsform vor allem bei Kleingründungen sehr beliebt.

Abgesehen vom niedrigeren Mindestkapital gelten jedoch für die UG (haftungsbeschränkt) dieselben Rechte und Pflichten wie für die GmbH, und beide Rechtsformen verkörpern eine eigenständige juristische Person.

Daher benötigt auch eine UG (haftungsbeschränkt) ein eigenes Bankkonto, und in aller Regel gelten die Geschäftskonto-Angebote von Banken unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder um eine UG (haftungsbeschränkt) handelt.

Keine Differenzierung bei Kosten und Leistungen

Anbieter von Geschäftskonten machen in der Regel keine Unterschiede bei den Kontomodellen für GmbHs und haftungsbeschränkte UGs, wenn es um die Leistungen und Konditionen geht. Allerdings kann es vorkommen, dass eine UG (haftungsbeschränkt) eine schlechtere Bonitätseinstufung als eine GmbH erhält, wenn ihr Eigenkapital deutlich niedriger ist als die für eine GmbH erforderlichen 25.000 Euro.

Wer als Inhaber ein Konto für eine UG eröffnen will und nur ein geringes Eigenkapital vorweisen kann, sollte deshalb damit rechnen, dass er nach der Kontoeröffnung zunächst keinen oder nur einen geringen Kontokorrentkredit auf dem Girokonto eingeräumt bekommt.

Welche Unterlagen benötige ich zur Kontoeröffnung?

Wer ein Konto eröffnen will, muss gegenüber der Bank seine Identität nachweisen. Bei der Eröffnung eines GmbH- oder UG-Geschäftskontos gilt dies sowohl für die Person des Geschäftsführers bzw. seines Bevollmächtigten als auch für das Unternehmen selbst.

Persönliche Legitimation

Die Legitimation des Geschäftsführers erfolgt ähnlich bei der Eröffnung eines privaten Girokontos durch Vorlage des Personalausweises. Hierbei gibt es je nach Bank die folgenden Alternativen:

  • Vorlage des Personalausweises in der Bankfiliale,
  • Legitimierung in der Postfiliale mit dem PostIdent-Verfahren oder
  • Legitimierung per Videochat.

Unterlagen zum Unternehmen

Bei der Eröffnung eines GmbH- oder UG-Geschäftskontos sind darüber hinaus noch Unterlagen zum Unternehmen einzureichen. Bei bereits ins Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sind unter anderem Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Steuernummer.

Befindet sich die GmbH bzw. UG noch in Gründung, muss der Bank ein notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag inklusive Beschluss zur Bestellung des Geschäftsführers vorgelegt werden. Der Handelsregisterauszug wird dann nach der Eintragung nachgereicht.

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Was ist beim Anbietervergleich zu beachten?

Beim Vergleich von Kontoangeboten für eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) sollten Unternehmer sowohl die Kosten als auch die individuell benötigten Leistungen vergleichen. Nachfolgend einige wichtige Kriterien:

  • Monatliche Kontoführungsgebühr. Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, in welchem Umfang Tranksaktionen genutzt und Leistungen in Anspruch genommen werden.
  • Buchungspostengebühr. Bei Firmenkonten berechnet die Bank häufig eine Gebühr pro Buchungsposten. Für einen realistischen Kostenvergleich ist es damit erforderlich, zumindest die ungefähre Anzahl an Buchungen pro Monat einschätzen zu können. Weil bei Kontomodellen mit niedriger Kontoführungsgebühr oftmals höhere Einzelgebühren für Buchungsposten anfallen, kann es bei einer hohen Anzahl an monatlichen Transaktionen sinnvoll sein, ein Modell mit höherer Grundgebühr und niedrigen Buchungspostengebühren zu wählen.
  • Gebühren für Karten. Wenn Unternehmens-Kreditkarten genutzt werden sollen, sind die hierfür anfallenden Gebühren in den Vergleich mit einzubeziehen.
  • Bargeldeinzahlungen. Insbesondere bei Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben machen Barzahlungen einen erheblichen Teil des Umsatzes aus. In solchen Fällen gilt es zu prüfen, zu welchen Konditionen Bargeldeinzahlungen auf das Konto möglich sind.
  • Lastschrifteinzug. Wenn das Unternehmen seinen Kunden die Zahlung per Lastschrift anbietet, benötigt es ein Kontomodell, das den Lastschrifteinzug ermöglicht.
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