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Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | ddp

Grundsätzlich gilt: Unfallschutz kann sinnvoll sein, wenn jemand zum Beispiel wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Oder wenn eine Person in ihrer Freizeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist, wozu unter anderem Hobby-Sportler und Motorradfahrer zählen. Aber auch für Kinder kann sich eine private Unfallversicherung lohnen.

Was leistet die private Unfallversicherung?

Ein Beispiel: Verunfallt ein Motorradfahrer in der Freizeit und behält einen bleibenden Schaden an der Hand zurück, zahlt der Versicherer die im Vorfeld vereinbarte Versicherungssumme. Dabei richtet sich die Invaliditätsleistung nach der sogenannten Gliedertaxe und der im Vertrag festgelegten Progression: Wenn der Motorradfahrer seine Hand nur noch eingeschränkt bewegen kann und der Unfallversicherer einen Invaliditätsgrad von 15 Prozent feststellt, bekommt er bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro einmalig 15.000 Euro.

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Hätte der Motorradfahrer seine komplette Hand verloren, liegt der Invaliditätsgrad je nach Gliedertaxe bei 50 bis 55 Prozent. In diesem Fall gibt es zwei Besonderheiten zu beachten:

  • Bei Graden ab 25 Prozent greift in der Regel die Progression. Beträgt diese 350 Prozent, bekommt der Motorradfahrer 100.000 Euro bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro. Bei 100 Prozent Invalidität wären das entsprechend 350.000 Euro.
  • Ab einer Vollinvalidität (50 Prozent) kann der Versicherer neben einer festen Summe auch eine Unfallrente zahlen. Das lohnt sich jedoch weniger, denn für diesen Fall sollte besser eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufkommen.

Tipp: Verbraucher sollten am besten auf eine Beitragsrückgewähr verzichten. Diese lohnt nicht aufgrund der niedrigen Zinsen und erhöht außerdem den Beitrag.

Sind psychische Erkrankungen die Folgen eines Unfalls, springt die Unfallversicherung dagegen nicht ein: Wenn zum Beispiel keine bleibenden körperlichen Schäden zurückbleiben, der Biker jedoch unter eine Angststörung leidet und deswegen nur noch selten Motorrad fährt.

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Für jeden, der in seiner Freizeit einer hohen Unfallgefahr ausgesetzt ist, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Doch wer ist überhaupt einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt? Es sind vor allem Hobby-Sportler, wie zum Beispiel:

  • Skifahrer
  • Snowboarder
  • Motorradfahrer
  • Mountainbiker
  • Hobby-Taucher
  • Hobby-Bergsteiger

Da der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in der Freizeit nicht greift, ist für die genannten Personengruppen eine private Unfallversicherung sinnvoll. Wer allerdings einem besonders risikoreichen Hobby nachgeht – jede Art von Extremsport –, der sollte ein Blick ins Kleingedruckte werfen. Denn der Unfallversicherer hat in solchen Fällen drei Möglichkeiten:

1. Er versichert die Person nicht.

2. Er versichert die Person, schließt das Risiko aber aus.

3. Er versichert die Person und verlangt für das Risiko einen Preisaufschlag.

Für Kinder, die häufiger in der Freizeit verunfallen, kann sich eine private Unfallversicherung ebenso lohnen. Eltern sollten am besten abwiegen, ob sich der zusätzliche Schutz lohnt und sich die Frage stellen: Ist das Kind in seiner Freizeit oft mit Freunden im Freien spielen oder sitzt es eher am Smartphone oder Tablet? Im Übrigen ist der Schutz für Kinder und Schüler vergleichsgünstig. Leistungsstarke Tarife gibt es bereits ab 40 Euro im Jahr.

Außerdem profitieren ältere Menschen vom Schutz der privaten Unfallversicherung. Der Sturz auf einem glatten Gehweg kann für Personen über 60 schwere Folgen haben, denn der Körper regeneriert sich nicht mehr so gut wie in jüngeren Jahren. Das bedeutet für die Versicherung jedoch ein höheres Risiko, was sich im Beitrag widerspiegelt: Während eine 60-Jährige Person jährlich rund 70 Euro für einen umfassenden Schutz zahlt, muss der 70-Jährige knapp 120 Euro auf den Tisch legen.

Worauf sollte ich bei der Unfallversicherung achten?

Viele ältere Verträge schließen Leistungen aus, die neuere Verträge mittlerweile absichern. Diese Leistungsmerkmale sind wichtig und sollten – je nach Risikogruppe – mit eingeschlossen werden:

1. Eigenbewegung absichern
Wer Eigenbewegungen absichert, der ist auch dann geschützt, wenn er zum Beispiel durch ein Missgeschick stolpert, sich den Arm bricht und davon einen dauerhaften Schaden zurückbehält. Ohne diesen Zusatz würde die Versicherung in diesem Fall keinen müden Cent zahlen.

2. Bewusstseinsstörungen einschließen
Hat ein Skifahrer zu tief ins Glas geschaut und verunfallt auf der Piste, springt die Versicherung allein mit diesem Zusatz ein. Der Schutz greift allerdings nur, wenn der Fahrer eine bestimmte Promille-Grenze (zwischen 1,1–1,6) nicht überschritten hat.

3. Folgen der Taucherkrankheit abdecken
Gerade Taucher gehen mit diesem Extra auf Nummer sicher. Bleibt ein dauerhafter Schaden nach einem Tauchgang zurück, zahlt die Versicherung.

4. Insektenstiche einbeziehen
Zecken gibt es in weiten Teilen Deutschlands und manche übertragen die gefährliche Hirnhautentzündung (Borreliose). Wer durch die Krankheit an Folgeschäden leidet, ist durch die private Unfallversicherung geschützt. Das gilt natürlich auch für Stiche von Mücken, die tropische Krankheiten übertragen können.

5. Vergiftungen durch Gase und Dämpfe versichern
Bekanntlich ist nicht nur Feuer selbst gefährlich, sondern auch der sich entwickelnde Rauch. Bleiben davon Folgeschäden zurück, leistet die Unfallversicherung.

Unfallschutz keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Einen umfassenderen Schutz bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt nicht nur bei Invalidität infolge eines Unfalls, sondern auch bei Erkrankungen – auch bei psychischen Erkrankungen, die immer häufiger Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Insofern kann die private Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Denn wer durch einen Unfall berufsunfähig wird, bekommt von beiden Versicherungen die Leistungen.

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