Wohnungsübergabe: Genaues Protokoll und Zeugen gehören dazu
Stand: 20.07.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin – Bei jeder Wohnungsübergabe sollte normalerweise ein ausführliches Übergabeprotokoll erstellt werden. In diesem wird der Zustand der Wohnung aufgeschrieben, den Mieter und Vermieter gemeinsam feststellen. Dazu rät der Berliner Mieterverein.
Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sei es hilfreich, bei der Erstellung des Protokolls einen Zeugen dabei zu haben, so der Mieterverein. Das unterschriebene Protokoll sei bindend, deswegen solle man nichts abzeichnen, mit dem man nicht völlig einverstanden ist. Der Mieter sei nicht verpflichtet, ein vom Vermieter diktiertes Protokoll zu unterschreiben.
Welche Punkte gehören ins Übergabeprotokoll?
Der Mieterschutzbund rät außerdem dazu, die Wohnung möglichst genau zu überprüfen: Funktioniert die Heizung? Gibt es Risse, Wasserflecken oder ähnliches? Sind die Steckdosen funktionstüchtig? Auch etwaige Veränderungen wie das Anbringen einer Satellitenschüssel sowie nötige Reparaturen und Renovierungsarbeiten sollten mit dem Vermieter besprochen und im Protokoll festgehalten werden.
Mängel, die erst nach dem Einzug entstehen, sollten dem Vermieter außerdem unverzüglich schriftlich und beweisbar – etwa per Einschreiben mit Rückschein – mitgeteilt werden. Auch kleinere Schäden, die der Mieter als aushaltbar betrachtet, sollten gemeldet werden, damit er nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht dafür haftbar gemacht werden kann.