Kfz-Versicherung: Preis für Ersatzfahrzeug muss angemessen sein
Stand: 16.05.2011
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Koblenz/Berlin - Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat unter Umständen Anspruch auf einen Mietwagen. Allzu teuer darf das Ersatzfahrzeug jedoch nicht sein. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 221/10) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht. Der Geschädigte müsse verschiedene Mietwagenangebote vergleichen. Die Versicherung des Unfallgegners könne die Übernahme unangemessen hoher Kosten zurückweisen.
In dem Fall hatte die Klägerin nach einem Unfall ein Auto für mehr als 3.000 Euro gemietet. Die Versicherung ersetzte aber nur einen Teil der Kosten: Bei anderen Mietwagenanbietern sei der Preis mit rund 900 Euro deutlich niedriger gewesen. Das Gericht gab der Versicherung Recht und lehnte den Hinweis der Klägerin auf einen Mietpreisspiegel ab: Dieser reiche als Beweis für die Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht aus.