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Renten- und Lebensversicherungen halten oder kündigen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz - Ob sich in Zeiten der Niedrigzinsen eine Renten- oder Lebensversicherung als Altersvorsorge überhaupt noch lohnt, kann nicht pauschal gesagt werden. Hilfreich ist es daher, den Vertrag auf den Prüfstand zu stellen, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Das Motto sollte nicht sein: „Vor zehn Jahren abgeschlossen, in zwanzig Jahren wird es ausgezahlt, und es wird schon alles gut gehen.“

Welchen Vertrag soll ich kündigen und welchen besser nicht?

Verbraucher sollten bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Altverträge nur im Notfall kündigen, da die Auszahlung steuerfrei und die Verzinsung vergleichsweise gut ist. Alle ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen Verträge sind nicht steuerfrei auszahlbar. Zudem ist die Garantieverzinsung recht gering. Wer den Vertrag kündigen will, sollte sich vorher jedoch beraten lassen, um das durch die Kündigung verfügbare Geld sinnvoll in die Altersvorsorge zu investieren.

Wie lassen sich Beiträge sparen?

Oft werden die Prämien für kapitalbildende Versicherungen monatlich gezahlt. Viele Versicherer erheben darauf aber teure Ratenzuschläge. Es kann günstiger sein, auf jährliche Zahlungen umzustellen. „Das müsste man beim jeweiligen Versicherer nachfragen“, sagt Thomas Menning, Lebensversicherungsexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Entweder verringert sich die Beitragszahlung, oder die Versicherungssumme steigt leicht.“ Auch Zusatzversicherungen sollten auf den Prüfstand. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung nicht notwendig.

Was ist mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer zu seiner Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, sollte sich eine Kündigung genau überlegen. Denn wird der Hauptvertrag gekündigt, fällt auch der Schutz der BU weg. Wer auf die BU angewiesen ist, sollte die Kündigung genau prüfen. Sinnvoll ist ein Blick ins Kleingedruckte: Verbraucher können zum Beispiel prüfen, wie hoch die Rente bei einer Berufsunfähigkeit ist, welche Fristen dafür gelten und ob abstrakte Verweisungen enthalten sind. Unterm Strich sind Versicherte gut beraten, wenn beide Verträge separat voneinander abschließen.

Ist eine dynamische Beitragsanpassung sinnvoll?

Im Prinzip schon, denn höhere Beiträge erhöhen den Auszahlungsbetrag. Wer knapp bei Kasse ist, kann der dynamischen Erhöhung aber zwei Jahre hintereinander widersprechen. Erst beim dritten Widerspruch erlischt die Dynamik. Bei einer Lebensversicherung mit Dynamik erhöhen sich entsprechend die Beiträge, was zu einer finanziellen Belastung werden kann – vor allem im mittleren Alter.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich von dem Vertrag trennen will?

Alle Möglichkeiten sind mit Verlusten verbunden. Der beste Weg ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, einen Vertrag komplett rückabzuwickeln. Das ist jedoch laut Rechtssprechung nur bei bestimmten Verträgen möglich. Das sollten Verbraucher von unabhängigen Fachleuten prüfen lassen. Mit Blick auf Rückabwickler sagt Menning: „Man sollte sich vorher erkundigen, ob es ein seriöses Unternehmen ist, weil es in letzter Zeit schwarze Schafe gab, die die Kunden um ihr Erspartes gebracht haben.“

Ein anderer Weg ist der Verkauf der Police. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn manche Anbieter zahlen zum Anfang nur einen Teil des Geldes und Jahres später den anderen. Bei einer Kündigung zum Rückkaufswert wiederum werden Sparbetrag und erwirtschaftete Zinsen ausgezahlt. Das ist bei jungen Verträgen aber oft eine Summe weit unter dem Eingezahlten.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Auch eine Beitragsfreistellung sei möglich, erklärt Boss. „Man könnte, wenn es die Versicherungsgesellschaft anbietet, die Beitragszahlungen für eine gewisse Zeit aussetzen oder auch den Vertrag gänzlich umstellen.“ Auch eine Laufzeitverkürzung ist in der Regel möglich. Doch Achtung: Dadurch könnten sich wesentliche Vertragsinhalte ändern, und bei Altverträgen könnte sogar die Steuerfreiheit flöten gehen.