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Nach dem Sturm Folgeschäden eindämmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/München - Blech- und Glasschäden am Auto durch herabfallende Äste, wie sie mancher Herbststurm auch dieses Jahr wieder anrichten wird, sind durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt. Allerdings sollten Autobesitzer Folgeschäden möglichst ausschließen, sonst kann es doch noch teuer werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät zum Beispiel, zerstörte Scheiben abzudichten, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. "Der Kunde hat eine Schadensminderungspflicht", sagte GDV-Sprecher Hasso Suliak.

Kommt er dieser nicht nach, kann der Versicherer die Leistung zum Teil verweigern. "Dies wäre abhängig vom Grad seines Verschuldens", sagte Suliak. Wie in jedem Fall rät der GDV, den Schaden anhand von Fotos zu dokumentieren und zwecks zügiger Begutachtung schnell dem Versicherer zu melden. Ob eine Frist zur Schadensmeldung vereinbart wurde, kann der Kunde in seinem Vertrag nachlesen. Anders als im Falle der Kostenübernahme bei Vollkaskoschaden droht bei der Teilkasko keine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Bei Sturmböen auf Gegensteuern vorbereitet sein

Mit herabfallenden Ästen muss laut ADAC vor allem in Waldschneisen gerechnet werden. Der Münchner Autoclub rät generell, bei Herbststürmen die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern. 

Bei starkem Wind sollten vor allem Vans und Lastwagen im Blick behalten werden, da sie Sturmböen größere Angriffsflächen als gängige Personenwagen bieten. Zeichnet sich heftiger Wind ab, was Autofahrer zum Beispiel an unruhigen Baumkronen erkennen können, sollten sie das Lenkrad mit beiden Händen fest umfassen, um das Auto durch Gegensteuern möglichst kontrollieren zu können. Ein erhöhtes Risiko durch Böen droht laut ADAC immer dort, wo Straßen abrupt auf freie Flächen führen - nach Waldpassagen oder wenn es auf Brücken geht.