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Blitzschutzanlage am Haus kann von Versicherung gefordert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Versicherungen können verlangen, dass eine Blitzschutzanlage am Haus notwendig ist, damit sie bei Schäden leistet. Es gebe zwar keine gesetzliche Pflicht für solche Anlagen an Gebäuden von bis zu 20 Metern Höhe. Versicherungen zahlen in der Regel aber nur, wenn sich ein Blitzschutz nachweislich am Haus befand. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin hin

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Blitzschäden am Gebäude, zum Beispiel am Dach oder an fest eingebauten Elektroinstallationen. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden durch einen Blitzeinschlag am Hausrat wie dem Fernseher oder Computer. Überspannungsschäden müssen meist durch eine extra Klausel abgesichert werden.