Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Wer als deutscher Urlauber den Jahreswechsel im Ausland verbringt, sollte beachten, dass in machen Urlaubsländern nur die Korken knallen dürfen, nicht aber Böller und Raketen.

Für viele Deutsche gehört das Zünden von Raketen und Böllern an Silvester einfach zu. Wer den Jahreswechsel im Ausland verbringt, könnte aber enttäuscht sein: In vielen Städten und Urlaubsländern können oder dürfen Privatleute überhaupt kein Feuerwerk kaufen und somit auch nicht selbst abbrennen.

Böller sind in manchen Urlaubsländern tabu

"In jedem Land gelten andere Regeln", erläutert Carsten Both, Produktmanager beim Pyrotechnik-Unternehmen Nico Europe. "Urlauber müssen sich vor jeder Silvesterreise informieren, welche Gegenstände abgebrannt werden dürfen." Beispiel: Dänemark hat laut dem Experten jegliche Art von Knallkörpern verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: "Wunderkerzen und Tischbomben", nennt Both als Beispiele.

Vier Feuerwerkskategorien

Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuerwerk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. Mindestalter in Deutschland: zwölf Jahre. F2 umfasst typisches Silvesterfeuerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. Mindestalter hierzulande: 18 Jahre. F3 und F4 sind stärker und gefährlicher, man benötigt dafür in Deutschland einen Befähigungsschein.

Die Schwierigkeit: Jedes Land in Europa habe andere Restriktionen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Manche Artikelgruppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die EU-Länder können darüber entscheiden. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU. Und auch die Kultur spielt eine Rolle: In Frankreich und Griechenland zum Beispiel sei es schlicht unüblich, dass Privatleute groß knallen und böllern – der Erwerb von Feuerwerk sei entsprechend eingeschränkt.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländischen Kommunen etwa ist das Knallen in bestimmten Zonen verboten. Der Hintergrund sind zahlreiche Unfälle. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädten zu Silvester für Privatleute ganz.

Einschränkungen auch in Deutschland

Auch in Deutschland darf nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es: "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten."