Helmpflicht
Da durch Unfälle im Straßenverkehr bedingte Kopfverletzungen meist sehr schwer, im schlimmsten Fall tödlich sind, besteht beim Führen bestimmter Fahrzeuge eine Helmpflicht. Damit möchte der Gesetzgeber ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Den meisten Menschen ist diese Vorschrift vom Motorrad beziehungsweise Mofa bekannt; sie gilt jedoch auch für eine ganze Reihe anderer Fahrzeuge.
- Für welche Fahrzeuge gilt die Helmpflicht?
- Für wen gilt die Helmpflicht?
- Strafen bei Verstoß
- Ausnahmen
- Vorteile eines Helms
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Helmpflicht gilt in Deutschland für Krafträder und offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsgurt(e), die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern erreichen.
- Die Verpflichtung, einen Helm zu tragen, besteht sowohl für den Fahrzeugführer als auch für alle Mitfahrer.
- Fahren Sie vorschriftswidrig ohne Helm und werden Sie von der Polizei angehalten, kostet Sie dies 15 Euro Strafe.
- Ein Schutzhelm reduziert bei einem Verkehrsunfall das Risiko einer Kopfverletzung beträchtlich, weswegen auch Rad- und E-Scooter-Fahrer nicht auf ihn verzichten sollten.
Für welche Fahrzeuge gilt die Helmpflicht?
Seit 1976 ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt, in welchen Fällen für Verkehrsteilnehmer das Tragen eines Helms obligatorisch ist. Detaillierte Informationen zur Helmpflicht lassen sich in Paragraph 21a, Absatz 2 finden. Dort heißt es: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 Kilometern je Stunde führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Helmpflicht für alle Krafträder und offenen Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometern gilt, die über keine Anschnallgurte verfügen. Eine Helmpflicht fürs Fahrrad besteht demnach nicht. Fahren Sie aber beispielsweise mit einem Moped, einem Trike, einem Velosolex oder einem Quad, müssen Sie für gewöhnlich einen Schutzhelm tragen. E-Scooter mit Straßenzulassung erreichen bauartbedingt hingegen lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Daher dürfen Sie Elektro-Roller auch ohne Helm fahren.
Für wen gilt die Helmpflicht?
Paragraph 21a, Absatz 2 StVO legt fest, dass die Helmpflicht nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für alle Mitfahrer gilt. Es besteht also ebenfalls eine Helmpflicht für Kinder, wenn diese beispielsweise mit auf einem Motorroller oder Quad sitzen. Als geeignet gelten grundsätzlich alle Schutzhelme, die den Vorschriften der Europäischen Union entsprechen und das ECE-Prüfzeichen tragen.
Welche Strafen winken bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht?
Wenn Sie ohne verpflichtenden Schutzhelm mit einem entsprechenden Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und die Polizei Sie dabei erwischt, fällt ein Bußgeld von 15 Euro an. Dies gilt übrigens auch für Mitfahrer. Wesentlich teurer wird es, wenn Sie ein Kind ohne Helm mitnehmen. In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Befördern Sie mehrere Kinder ohne Schutzhelm, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Eine Straftat stellt ein Verstoß gegen die Helmpflicht nicht dar.
Zudem hat ein Verstoß gegen die Helmpflicht unter Umständen Auswirkungen auf die Schadensregulierung nach einem Unfall, da Sie aufgrund dessen eine Mitschuld tragen. Die Kfz-Versicherung der Gegenseite kann in diesem Fall die Schadensregulierung verweigern oder die Summe zumindest verringern.
Beachten Sie außerdem, dass im Ausland andere Vorschriften zur Helmpflicht gelten können. In Finnland und Malta müssen beispielsweise auch Radfahrer einen Helm tragen. Auch in Österreich, Schweden und Kroatien gibt es eine solche Vorschrift, sie gilt in diesen Ländern aber nur für Kinder.
Auch bei der Helmpflicht sind Ausnahmen möglich
Nach Paragraph 46, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung besteht für Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung die Möglichkeit, eine Befreiung von der Helmpflicht zu beantragen. Dafür ist zum einen ein ärztliches Attest erforderlich, zum anderen ist der Antrag auf Befreiung von der Helmpflicht schriftlich zu begründen. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die entsprechende Behörde vor allem, wie oft und für welche Zwecke das Kraftrad benötigt wird und ob es Alternativen dazu gibt. Meist ist die Befreiung zeitlich begrenzt, in Ausnahmefällen auch unbefristet gültig.
Welche Vorteile bietet ein Helm im Allgemeinen?
Wer beim Fahren eines Kraft- oder Fahrrads einen Schutzhelm trägt, minimiert im Falle eines Unfalls das Risiko einer schweren Kopfverletzung. Viele Zusammenstöße mit einem Pkw würden weniger schwerwiegende Folgen haben, wenn der Fahrer des offenen Fahrzeugs einen Helm tragen würde. Auch wenn fürs Fahrrad und für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, empfiehlt es sich, nicht ohne diese Schutzausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Da sich an einem Helm oftmals Reflektoren befinden, ist das Fahrzeug zudem bei Dunkelheit besser sichtbar. Das Tragen eines Schutzhelms erhöht damit auch die allgemeine Verkehrssicherheit.