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Üblicherweise gibt es bei klassischen Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen keine Wartezeiten. Einzige Ausnahme war bislang die Selbstmordklausel. Warum gibt es bei Lebensversicherungen aber Policen mit Wartezeit?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Wartezeit – Absicherung für den Versicherer
  3. Was bedeutet Wartezeit?
  4. Wie lange beträgt die Wartezeit?
  5. Berufsunfähigkeitsversicherung
  6. Sonderfall Sterbegeldversicherung
  7. Bei welchen anderen Versicherungen gibt es eine Wartezeit?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte Personen können die Wartezeit als Alternative zur ärztlichen Untersuchung wählen.
  • Wartezeiten greifen auch bei Vorerkrankungen.
  • Im Fall der Selbsttötung leisten die Versicherer in den ersten zwei oder drei Jahren nicht.
  • Sterbegeldversicherungen bieten schon immer die Option der Wartezeit an.

Die Wartezeit – Absicherung für den Versicherer

Grundsätzlich galt lange Zeit bei Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, dass bei Lastschrifteinzugsermächtigung sofortiger Versicherungsschutz über die vereinbarte Todesfallleistung bestand. Die Versicherer sahen lediglich für den Fall der Selbsttötung eine Leistungsfreiheit innerhalb einer bestimmten Frist vor. Diese betrug je nach Gesellschaft zwei oder drei Jahre.

Abhängig von der Höhe der Versicherungssumme musste die versicherte Person nur die Gesundheitsfragen im Antrag beantworten, vom Arzt einen Untersuchungsbericht ausfüllen lassen oder eine umfängliche Gesundheitsprüfung durchlaufen. Diese schloss auch Blutproben und ein Belastungs-EKG mit ein.

Was bedeutet Wartezeit?

Wartezeiten waren dann eine Option, wenn es Vorerkrankungen gab. In diesem Fall war der Versicherer von der Leistung freigestellt, wenn die versicherte Person innerhalb einer individuell vereinbarten Wartezeit an der Vorerkrankung verstarb. Die Alternative dazu war ein Risikoausschluss. Dies bedeutete, dass im Fall des Todes durch die Vorerkrankung generell keine Todesfallsumme ausbezahlt wurde. Die Wartezeit entfiel allerdings, wenn der Tod durch Unfall eintrat. Diese Klausel hat immer noch Gültigkeit.

Inzwischen hat sich die Geschäftspolitik der Assekuranzen aber weiterentwickelt. Neben den klassischen Policen mit Arztuntersuchung bieten die Versicherer auch Tarife an, die von Gesundheitsfragen oder Untersuchungen absehen. Dafür erhalten die Begünstigten im Fall des Todes der versicherten Person innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsbeginn nur die eingezahlten Beiträge erstattet, nicht jedoch die vereinbarte Todesfallleistung.

Wie lange beträgt die Wartezeit?

Die Frist für die Wartezeit richtet sich nach den Vertragsbedingungen und kann bis zu fünf Jahre betragen.

Verträge mit Wartezeitregelung eignen sich für Personen, die an einer Vorerkrankung leiden, die einerseits schwerwiegend genug ist, dass es zu Risikoausschlüssen oder einer vollständigen Ablehnung kommt, die andererseits aber keine direkte Lebensgefahr bedeutet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sei es als eigenständiger Vertrag, sei es als Zusatz bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, weist ebenfalls eine Wartezeit auf. Diese bezieht sich jedoch auf die Rentenzahlung nach Eintritt des Leistungsfalles. Üblicherweise vergeht eine Wartezeit von sechs Monaten, bis die endgültige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.

Sonderfall Sterbegeldversicherung

In der Sterbegeldversicherung gibt es Verträge mit Wartezeit schon seit vielen Jahren. In der Regel haben die Versicherungsnehmer die Wahl, ob sie einen Vertrag mit Gesundheitsfragen wünschen oder einen Tarif mit Wartezeit. In diesem Fall gilt ebenfalls, dass in den ersten Jahren im Fall des Ablebens nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Tarife mit Wartezeit eignen sich gerade für ältere Menschen, deren Krankenakte schon einige Kapitel aufweist. Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeitklausel aber auch in der Sterbegeldversicherung.

Bei welchen anderen Versicherungen gibt es eine Wartezeit?

Während die Wartezeit bei einer Lebensversicherung bis vor einiger Zeit nur die Ausnahme bildete, gibt es Produktsparten, die von jeher eine Wartezeit vorsehen. Neben der Sterbegeldversicherung als Lebensversicherung im weitesten Sinn gilt bei einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten. Einzige Ausnahme stellt die Verkehrsrechtsschutzversicherung dar. Hintergrund ist, dass die Versicherer vermeiden müssen, dass die Versicherungsnehmer erst einen Vertrag abschließen, wenn der Rechtsstreit entstanden ist. Die Wartezeit entfällt jedoch, wenn bei einem Wechsel des Versicherers der neue Vertrag am Folgetag beginnt, nach dem der Altvertrag beendet wurde. Informieren Sie sich hier über die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

Die private Krankenversicherung setzt ebenfalls auf Wartezeiten. Dies gilt allerdings neben Entbindungen und Psychotherapie nur für den Leistungsbaustein Zahnersatz respektive bei Zahnzusatzversicherungen. Mit Ausnahme von unfallbedingter Leistung beträgt die Wartezeit meist sechs Monate. Dazu arbeiten die Krankenversicherer noch mit einer Zahnstaffel. Diese besagt, dass der Versicherer in den ersten Jahren nur maximierte Leistungen erbringt, beispielsweise 1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren und nicht mehr als insgesamt 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren.

Tierkranken- und OP-Versicherungen sehen ebenfalls Wartezeiten vor. Diese hängen in der Dauer auch vom Versicherer ab und vom Krankheitsbild. In der OP-Versicherung für Pferde gilt für Koliken eine verkürzte Wartezeit. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit allerdings.

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