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Die Ausscheideordnung stellt die Berechnungsgrundlage für Prämien und Rückstellungen bei Personenversicherungen dar. Sie findet bei Krankenversicherungen, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherungen Anwendung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Ausscheideordnung?
  3. Ausscheidewahrscheinlichkeit
  4. Grundlage der Ausscheideordnung
  5. Wofür wird die Ausscheideordnung verwendet?
  6. Ausscheideordnung in der privaten Krankenversicherung
  7. Ausscheideordnung in der Lebensversicherung
  8. Alter und Prämienberechnung
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausscheideordnung gibt wieder, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Gruppe von Versicherungsnehmern innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch Tod oder Kündigung schrumpft.
  • In der privaten Krankenversicherung kommt ihr nicht nur bei der ursprünglichen Prämienkalkulation, sondern auch bei Prämienanpassungen eine Schlüsselrolle zu.

Was ist die Ausscheideordnung?

Die Ausscheideordnung gibt den Schrumpfungsprozess einer definierten Gruppe wieder. Sie dient neben der Prämienberechnung auch der Kalkulation der Deckungsrückstellungen.

Berechnungsgrundlage für die Ausscheideordnung ist eine willkürlich definierte Gruppe imaginärer Neugeborener. Der Versicherer beobachtet, welchem Schrumpfungsprozess durch Ableben die Gruppe über einen langfristigen Zeitraum unterliegt.

Ausscheidewahrscheinlichkeit

Berechnungsgrundlage für die Ausscheideordnung ist die Ausscheidewahrscheinlichkeit. Diese ermittelt, wie groß der Fall sein wird, dass eine Person aus der Gruppe ausscheidet.

In die Beobachtung der Ausscheidewahrscheinlichkeit fließen verschiedene Kriterien mit ein:

  • Geburtsjahr
  • Geschlecht
  • ledig oder verheiratet
  • Ausprägung des Versicherungsvertrages oder Arbeitsvertrages
  • Rauchverhalten
  • sonstige verhaltensbezogene Kriterien

Informationen für die künftige Interpretation der Ausscheidewahrscheinlichkeit liefern die Anträge unter anderem mit den Fragen zum Gesundheitszustand der versicherten Personen. Bekanntermaßen haben Frauen eine längere Lebenserwartung als Männer. Die gesetzlich erzwungene Einführung der Unisex-Tarife hat der Versicherungswirtschaft hier keinen Gefallen getan, da zwei statistisch diversifizierte Größen (Lebenserwartung Männer / Frauen) vermischt wurden und das Gesamtbild etwas verfälschen. Der gleiche Effekt würde eintreten, wenn Rauchgewohnheiten nicht mehr im Antrag abgefragt würden.

Grundlage der Ausscheideordnung

Für die privaten Krankenversicherer ist die Ausscheideordnung in Paragraf 5, Abs. 1 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) geregelt:

"Die Ausscheideordnung enthält die Annahmen zur Sterbewahrscheinlichkeit und zu sonstigen Abgangswahrscheinlichkeiten, die unter dem Gesichtspunkt vorsichtiger Risikoeinschätzung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen sind."

Wofür wird die Ausscheideordnung verwendet?

Für die Versicherer ist es wichtig, Prämien so genau wie möglich zu kalkulieren. Allerdings spielen auch bei langfristigen Verträgen, wie es bei Kranken- und Lebensversicherungen der Fall ist, auch Unwägbarkeiten in die Prämienkalkulation hinein. Bei diesen Unwägbarkeiten handelt es sich um Vertragsabgänge, welche durch Kündigungen oder statistisch gesehen vorzeitiges Ableben des Versicherten eintreten.

Ausscheideordnung in der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung kommt die Ausscheideverordnung bei den privaten Krankenversicherern jedes Jahr erneut zum Tragen. Alljährlich findet eine Überprüfung der Beiträge statt. Angenommen, die in einer Altersgruppe eines Tarifs Versicherten würden alle, bis auf ein Mitglied, das nie zum Arzt geht, im Laufe des Jahres versterben, dann wäre keine Prämienanpassung notwendig.

Hat sich die Zahl der Leistungsfälle aber in den letzten Jahren trotz der vorher kalkulierten todesfallbedingten Abgänge erhöht, kommt es zu einer Beitragserhöhung.

Ausscheideordnung in der Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen geht es nicht um Beitragsanpassungen während der Laufzeit, sondern darum, im Vorfeld eine Prämie zu kalkulieren, welche dem Risiko der vorzeitigen Leistungserbringung, der Auszahlung der Versicherungssumme, gerecht wird. Der Fachausdruck dafür lautet „aufgeschobene Sterbewahrscheinlichkeit“.

Alter und Prämienberechnung

Bezüglich des Alters der zu versichernden Person ist es den Gesellschaften nicht möglich, hier taggenaue Kalkulationen einfließen zu lassen. Als Bezugsgröße gilt daher der Geburtstag, welcher am nächsten liegt. Wird ein Versicherungsnehmer im August 30 Jahre alt und will er den Vertrag im Januar abschließen, liegt der August des Vorjahres näher am Datum des Vertragsabschlusses. Sein Eintrittsalter wird mit 29 kalkuliert. Wäre der Vertragsschluss im Juni, basiert die Beitragsberechnung bereits auf dem Eintrittsalter 30. Je älter ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, um so höher wird die Prämie.

Risikolebensversicherung im Vergleich

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