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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält von seiner Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Darauf sind die wichtigsten Daten des Versicherten gespeichert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
  3. Gespeicherte Daten
  4. Was bedeuteten G 1 und G 2?
  5. Wie sicher sind die Daten?
  6. Ansprüche auf Datenschutz
  7. Richtig handeln bei Verlust
  8. Gilt die Gesundheitskarte auch im Ausland?
  9. Ausbau zur elektronischen Patientenakte
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronische Gesundheitskarte enthält einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten sowie der Versichertenstatus gespeichert sind.
  • Beim Verlust der Karte kann sich der Inhaber vom Arzt kostenlos behandeln lassen, muss jedoch innerhalb von 10 Tagen einen Versicherungsnachweis vorlegen.
  • Die Rückseite der Karte verkörpert die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), gegen deren Vorlage der Inhaber im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Versichertenkarte, die gesetzlich Krankenversicherte dazu berechtigt, medizinische Dienstleistungen auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zur alten Krankenversichertenkarte zeigt die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild des Inhabers.

Nach mehrmaliger Verzögerung führte die Bundesregierung die elektronische Gesundheitskarte im Oktober 2011 ein. Alte Krankenversicherungskarten behielten für eine Übergangsfrist noch ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Januar 2015 ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch die elektronische Gesundheitskarte zugelassen.

Was ist auf der Gesundheitskarte gespeichert?

Die elektronische Gesundheitskarte enthält Daten, die teils in sichtbarer Form als Aufdruck bzw. Prägung und teils in elektronischer Form auf dem Chip vorhanden sind.

Sichtbar sind

  • das Foto des Versicherten und sein Name,
  • die Krankenversicherten-Nummer,
  • den Namen und die Instituts-Nummer der Krankenkasse,
  • die eingeprägte Buchstabenfolge „eKG“ in Blindenschrift,
  • das Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie
  • auf der Rückseite dieselben Angaben und zusätzlich noch das Geburtsdatum des Inhabers in Form der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC).

Auf dem Chip befinden sich derzeit in digitaler Form

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht des Versicherten,
  • die Krankenversicherten-Nummer,
  • der Beginn und gegebenenfalls auch der Ablauf des Versicherungsschutzes sowie
  • der Versichertenstatus, der als Zahlenschlüssel weitere Informationen enthält – etwa ob es sich um einen Berufstätigen oder Rentner handelt, ob der Bezug von Sozialhilfe vorliegt oder ob der Versicherte an Desease-Management-Programmen etwa bei Asthma, Brustkrebs oder Diabetes teilnimmt.

Freiwillige Angaben auf der Gesundheitskarte

Versicherte können freiwillig sogenannte Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Dazu gehören:

  • Allergien oder Vorerkrankungen
  • Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen

Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Daten einfach auslesen.

Neben den Notfalldaten lässt sich auch der Medikationsplan speichern. Dies nützt älteren und chronisch kranken Menschen. Die Ärzte können auf diese Weise gefährliche Wechselwirkungen der verschriebenen Arzneimittel vermeiden.

Relevant wird der Medikationsplan aber erst bei drei oder vier Medikamenten, deren Einnahme über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen erfolgt.

Was bedeuteten G 1 und G 2?

Unter dem Begriff „Gesundheitskarte“ befindet sich rechts oben die Zeichenfolge „G 1“ oder G 2“. Dieser Aufdruck lässt erkennen, ob die Karte zur ersten oder zweiten Generation gehört. Wichtigster Unterschied:

  • Die erste Kartengeneration ist seit Anfang 2019 nicht mehr zugelassen, weil ihr wichtige Sicherheitsmerkmale fehlen.
  • Bei der zweiten Kartengeneration sind alle erforderlichen Sicherheitsfunktionen integriert, so dass beim Einlesen der Karte in der Arztpraxis keine Fehlermeldung erfolgt.

Tipp: Wenn Sie schon länger keinen Arzt mehr aufgesucht haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Gesundheitskarte mit dem Aufdruck „G 2“ versehen ist. Falls nicht, sollten Sie umgehend bei Ihrer Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte anfordern.

Wie sicher sind die Daten auf der Gesundheitskarte?

Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob auf der Gesundheitskarte Notfalldaten oder die Organspendebereitschaft gespeichert werden. Verpflichtend sind nur die Stammdaten der Versicherten.

Für die Gesundheitskarte wurde eine eigene „Datenautobahn“ errichtet, also eine spezielle Dateninfrastruktur. Zugriff haben nur bestimmte gesetzlich festgelegte Personen, zum Beispiel Ärzte oder Zahnärzte. Dritte können die Daten nicht einsehen. Für den Betrieb der Telematikinfrastruktur (der Datenautobahn) ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zuständig. Diese setzt moderne Verschlüsselungstechniken ein, um die Daten zu schützen.

Versicherte benötigen eine PIN, um auf die Daten zugreifen können. Ärzte benötigen wiederum eine separate PIN und ihren Heilberufsausweis.

Welche Datenschutzrechte habe ich als Inhaber einer Gesundheitskarte?

Grundsätzlich haben Verbraucher Anspruch darauf zu wissen, welche personenbezogenen Daten Unternehmen und Institutionen speichern. Auch gegenüber der Krankenkasse besteht dieses Auskunftsrecht. Mit einer schriftlichen Aufforderung zur Auskunft über gespeicherte Daten können Versicherte von ihrer Krankenkasse die entsprechenden Informationen einholen.

Kann ich die Krankenkasse zur Löschung von Daten auffordern?

Die Aufbewahrung von Versichertendaten ist für Krankenkassen im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Dabei hat die Sicherheit der medizinischen Versorgung einen höheren Stellenwert als der Anspruch auf Datenlöschung. Entsprechend lang sind die Fristen für die Datenspeicherung. So bewahren die Kassen etwa Angaben über Krankheitsdiagnosen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, zehn Jahre lang auf. Ein Recht auf vorzeitige Löschung – beispielsweise bei einem Wechsel der Krankenkasse – besteht für Versicherte nicht.

Was muss ich machen, wenn ich die Gesundheitskarte verloren habe?

Wer seine elektronische Gesundheitskarte verloren hat, sollte den Verlust umgehend seiner Krankenkasse melden und die Zusendung einer neuen Karte anfordern. Dies ist bei vielen Anbietern sowohl telefonisch als auch online auf der Website der jeweiligen Krankenkasse möglich. Kosten fallen hierfür zumeist nicht an.

Bekomme ich eine medizinische Behandlung, wenn ich die Gesundheitskarte verloren habe?

Wenn ein Patient den Verlust der Karte erst beim Gang zum Arzt bemerkt, muss er in der Regel nicht befürchten, dass der Mediziner die Behandlung verweigert. Kurzfristig lässt sich bei der Krankenkasse ein Nachweis in Papierform anfordern, der die Mitgliedschaft des Versicherten bestätigt. Diesen Nachweis muss der Patient innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung einreichen. Ist innerhalb dieser Frist die neue Gesundheitskarte bereits eingetroffen, kann auch sie vorgelegt werden.

Versäumt der Patient diese Frist, darf der Arzt eine Privatrechnung stellen. Danach hat der Patient noch bis zum Ende des Quartals Zeit, um den Versicherungsnachweis einzureichen. Dann erstattet der Arzt den gezahlten Rechnungsbetrag zurück und rechnet die Kosten nachträglich mit der Krankenkasse ab.

Gilt die Gesundheitskarte auch im Ausland?

Da die Gesundheitskarte gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) fungiert, ermöglicht sie den Zugang zu ärztlichen Leistungen in den meisten Ländern Europas. Die Karte gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, Island oder Norwegen. Die ausländischen Vertragsärzte und -kliniken rechnen bei Vorlage der EHIC ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Allerdings können je nach nationalem Recht Zuzahlungen anfallen, und der Krankenrücktransport ist in der Kassenleistung nicht enthalten. Diese Lücken können Versicherte mit dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung schließen.

Ausbau zur elektronischen Patientenakte

Die Gesundheitskarte bietet auch Zugang zur elektronischen Patientenakte. Sie enthält Dokumentationen wie die Notfalldaten oder den Medikationsplan. Zudem können Versicherte die Daten erweitern, zum Beispiel mit den Ergebnissen ihrer Blutzuckermessungen.

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