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Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente fast halbiert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der von der gesetzlichen Zuzahlung befreiten rezeptpflichtigen Medikamente fast halbiert. Mitte Dezember 2011 lag die Zahl bei 7252, Mitte Januar 2017 bei 3706. Das teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Montag in Berlin mit. Im letzten Jahr leisteten die Patienten 2,143 Milliarden Euro an Zuzahlungen.

Welche Regeln gelten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für rezeptpflichtige Arzneimittel den größten Teil der Kosten. Erwachsene Patienten müssen grundsätzlich zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Zuzahlungen dürfen dabei maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Patienten ausmachen, bei chronisch Kranken maximal ein Prozent.

Der GKV-Spitzenverband legt einen Festbetrag für ein Arzneimittel beziehungsweise eine Arzneimittelgruppe fest. Es ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen. Liegt ein Mittel darüber, muss der Patient in der Regel die Differenz bezahlen. Der GKV-Spitzenverband überprüft alle 14 Tage diese Liste der Festbeträge.

Der Patient kann sich nun in einer Gruppe von Medikamenten mit gleicher Wirkung entscheiden, ob er eine billigere Variante nimmt. Liegt das billigere Präparat dann 30 Prozent unter dem Festbetrag und können die Krankenkassen tatsächlich sparen, kann die Zuzahlung entfallen.

Eine Beispielrechnung

Kostet also das Medikament A 100 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro. Die Krankenkasse zahlt letztlich 90 Euro für das Medikament. Kostet das Medikament B mit vergleichbarer Wirkung 70 Euro, also tatsächlich 30 Prozent weniger als A, und der Patient entscheidet sich dafür, kann er von der Zuzahlung befreit werden. Dieser Mechanismus funktioniert bei Generika unter 5 Euro in der Regel nicht.

Zuzahlungen zu Arzneien mit Festbetrag kommen den Krankenkassen und damit dem Beitragszahler zugute - ebenso eine Befreiung von den Zuzahlungen. Denn bei der Verschreibung eines 30 Prozent unter dem Festbetrag liegenden Arzneimittels spart nicht nur der betroffene Patient, sondern auch die Krankenkasse, und zwar noch mehr als bei der Zuzahlung. Patient, Arzt und Apotheker sollten sich deshalb regelmäßig über preisgünstigere Vergleichspräparate informieren.