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Wer gut verdient, zahlt bald mehr Sozialabgaben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - Das Bundeskabinett hat für das kommende Jahr neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschlossen. Die Gehaltsschwellen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegen ab 2018 höher.

Auf Gutverdienender kommen höhere Sozialabgaben zu. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt im kommenden Jahr von 4.350 auf 4.425 Euro im Monat.

Gutverdiener müssen höhere Sozialabgeben zahlen

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6.350 auf 6.500 Euro im Westen und von 5.700 auf 5.800 Euro im Osten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Sozialministeriums.

Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein. Die Gehaltsgrenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung angepasst.