Brandschaden am Auto
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*Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 05.07.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2024)
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*Bei Beitragserhöhung besteht in der Kfz-Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zugang der neuen Beitragsrechnung.
Brandschaden: Ein Fall für die Teilkasko
Ein Brand- oder Sengschäden am Auto resultiert in den meisten Fällen aus einem Kurzschluss. Versicherungsschutz für Brandschäden, sofern die Ursache nicht in einem durch einen Dritten verursachten Unfall liegt, besteht durch die Teilkaskoversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Tarife und Versicherer im Umfang der versicherten Leistungen erheblich.
- Was ist ein Fahrzeugbrand?
- Brand- und Sengschäden: Was ist versichert?
- Die Schadensabwicklung nach Brandschäden
- Kündigung im Schadensfall
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
Autoversicherung im Hinblick auf Brandschaden vergleichen: So funktioniert es
- Kfz-Versicherungsvergleich starten: Wählen Sie den Fahrzeugtyp über die Typschlüsselnummer aus dem Kraftfahrzeugschein oder über den Kfz-Versicherungsvergleich aus. Geben Sie außerdem Ihre versicherungsrelevanten Daten, wie die Postleitzahl, ein.
- Angebote vergleichen: Entweder über den Filter weitere Auswahlkriterien definieren oder ein Angebot direkt anschauen.
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Was ist ein Fahrzeugbrand?
Unter einem Fahrzeugbrand versteht man generell, wenn ein motorisiertes Fahrzeug Feuer fängt. Berücksichtigt man auch Schmor- und Schwelbrände, geht die deutsche Versicherungswirtschaft von rund 40.000 Brandschäden im Jahr aus.
Als mögliche Ursachen kommen infrage:
- Die Folge eines Verkehrsunfalls, auch zeitversetzt durch auslaufenden Kraftstoff oder einen beschädigten Akku.
- Defekte Akkus bei Elektrofahrzeugen.
- Überhitztes Bremsen bei längeren Bergabfahrten.
- Schadhafte Autoreifen - bei zu geringem Luftdruck erhitzt sich ein Reifen schneller und kann in Brand geraten.
- Ein Kabelbaum kann anfangen zu schmoren und in Brand geraten, wenn Kabel defekt oder überlastet sind.
- Auslaufendes Benzin kann sich am heißen Auspuff oder an heißen Teilen im Motorraum entzünden.
- Vandalismus.
- Konstruktionsfehler.
- Montagefehler bei der Fahrzeugfertigung oder bei einer Reparatur.
Seng-, Brand- und Schmorschaden: Was ist der Unterschied?
Ein Sengschaden entsteht durch Hitze und nicht durch offenes Feuer. Sengschäden sind meistens auf einen kleinen Raum begrenzt und breiten sich anders als Feuerschäden nicht weit aus. Die Ursachen für einen Sengschaden können unterschiedlicher Natur sein: Fällt zum Beispiel ein noch glimmender Zigarettenstummel auf das Auto, kann sich der Autolack verfärben und Blasen werfen. Damit liegt ein Sengschaden vor. Auch Silvesterraketen oder Feuerwerksböller, die auf dem Autodach landen, können einen Sengschaden im Lack verursachen.
Ein Schmorschaden entsteht häufig durch einen Kurzschluss. Es bilden sich anders als beim Brandschaden keine offenen Flammen. Trotzdem können Schmorschäden das Fahrzeug fahrunfähig machen, je nachdem, welche Kabel durchgeschmort sind.
Anders als bei Schmor- oder Sengschäden, ist bei Bränden immer offenes Feuer im Spiel. Da Autos hochentzündliche Stoffe wie Sprit oder Öl enthalten, ist mit einem Fahrzeugbrand nicht zu spaßen.
Grundsätzlich gilt: Wenn das Auto in Brand gerät, sollten Fahrer so schnell wie möglich anhalten und den Motor abschalten. Denn damit wird die Spritzufuhr unterbrochen. Verlassen Sie das Fahrzeug und bringen Sie sich selbst und alle Mitfahrer in Sicherheit.
Brand- und Sengschäden: Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung hat nichts mit Brandschäden zu tun. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden nach einem Brand, einer Explosion oder Kurzschluss am Fahrzeug, sofern der Schaden aus dem Fahrzeug selbst resultierte. Entstand der Brand durch einen Unfall, muss der Unfallverursacher für den Schaden aufkommen. Wurde das Fahrzeug von einer Person vorsätzlich angezündet, ist diese Person, sofern bekannt, in der Haftung. Bei einem unbekannten Täter greift nur die Vollkaskoversicherung. Verfügt der Halter lediglich über eine Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung, muss er für den Schaden selbst aufkommen.
Folgeschäden, die etwa bei Kurzschlüssen entstehen können, sind häufig nicht in den Basisverträgen mitversichert. Mit passenden Zusatzbausteinen können Sie Ihre reguläre Police jedoch um Kurzschluss-Folgeschäden ergänzen.
Bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden waren, sind, sofern vorhanden, über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt.
Die Teilkasko kommt auch für die Kosten auf, die durch einen möglichen Feuerwehreinsatz entstehen.
Bis zu welcher Höhe greift der Versicherungsschutz?
Die Schadensregulierung in der Kaskoversicherung erfolgt bis zu der Höhe, die dem Wiederbeschaffungswert entspricht. Mancher Fahrzeughalter hat hier schon bittere Erfahrungen mit älteren Fahrzeugen machen müssen. Ist das Fahrzeug komplett ausgebrannt, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert.
Hier gilt es, bei einem Versicherungsvergleich besonders die Augen offen zu halten. Bei Neuwagen greift die Neuwertklausel bei einigen Gesellschaften gerade mal sechs Monate, bei anderen Versicherern bis zu 24 Monate. Dies gilt auch für die Kaufpreisklausel bei Gebrauchtwagen. Die Klauseln beziehen sich nicht nur auf Brandschäden, sondern auch auf sonstige Totalschäden und Entwendung. Die Neuwertklausel respektive die Kaufpreisklausel war schon für manchen Fahrzeughalter ein Grund, den Versicherer zu wechseln und bessere Konditionen zu erhalten.
Die Schadensabwicklung nach Brandschäden
Wie bei jedem Versicherungsfall muss die Versicherung unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Wurde das Feuer vorsätzlich gelegt oder war ein Unfall die Ursache, muss auch eine Meldung bei der Polizei erfolgen. Die Anzeige ist dann Bestandteil der späteren ausführlichen Schadensmeldung.
Da Schäden durch Feuer, Explosion oder Kurzschluss über die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden (mit Ausnahme Brandstiftung durch Fremde), bleibt dem Versicherungsnehmer die Hochstufung in der SF-Klasse erspart, da es diese beider Teilkaskoversicherung nicht gibt. Die einzigen Kosten, die auf ihn zukommen, ist die mögliche Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug durch Brandstiftung beschädigt wird, der Täter unbekannt ist, und die Schadensregulierung durch die Vollkasko erfolgte. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer heraufgestuft und muss künftig eine höhere Prämie entrichten.
Wie Sie einen Kfz-Schaden richtig bei Ihrer Versicherung melden, können Sie hier nachlesen: Kfz-Schaden: Wissenswertes
Kündigung im Schadensfall
Autoversicherungen können in der Regel im November gekündigt werden, wenn sich das Versicherungsjahr dem Ende zuneigt und ein anderer Versicherer bessere oder günstigere Konditionen bietet. Allerdings haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Recht, die Police nach einem Schaden zu kündigen, da Kfz-Versicherungen auf den Schaden abgeschlossen werden. Die stillschweigende Verlängerung ist üblich, aber nicht zwingend.
Versicherungsnehmer können einen regulierten Schaden zum Anlass nehmen, sich im Verivox Kfz-Versicherungsvergleich umzuschauen und zu prüfen, ob es möglicherweise bessere Angebote gibt. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages muss innerhalb von 14 Tagen nach Regulierung des Schadens schriftlich erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Persönliche Gegenstände, wie etwa Kleidung oder das Smartphone, sind im Falle eines Brandes nicht über die Kfz-Versicherung abgedeckt. Die Kaskoversicherung haftet lediglich für Teile, die am Fahrzeug fest montiert worden sind, wie etwa ein Navigationsgerät.
Eine sogenannte Brandschadensanierung beseitigt sämtliche Schäden, Substanzen und Geruchsstoffe nach einem Fahrzeugbrand. Eine Sanierung ist zwingend notwendig, da auch nicht sichtbare Verschmutzung gesundheitsschädlich sein können. Die Kosten für eine Brandschadensanierung unterscheiden sich je nach Rauchgasablagerungen im und am Fahrzeug. In der Regel fallen Kosten zwischen 2.500 und 3.500€ an.
Für Feuerschäden in der Garage kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Gegenstände, wie zum Beispiel Gartenmöbel, die beim Brand ebenfalls beschädigt worden sind.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
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