Urteil: Totales Handy-Verbot am Steuer
Stand: 10.11.2017
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Hamm - Wer das Smartphone oder das Handy am Steuer nur kurz in die Hand nimmt, muss auch mit einem Bußgeld rechnen. Auf dieses Urteil (Az: 1 RBs 170/16) des Oberlandesgerichts Hamm weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.
Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen.