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Fünf Tipps gegen Kostenfallen: So schützen sich Eltern vor In-App-Käufen ihrer Kids

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kehl – Gratis-Spiele auf dem Smartphone oder Tablet sind sehr beliebt, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen. Doch häufig lauern dort Kostenfallen. Wie können sich Eltern davor schützen?

In-App-Käufe können teuer werden

Vermeintlich vollkommen kostenlose Spiele sind bei Kindern und Jugendlichen äußerst beliebt. Doch gratis sind die Apps nur auf den ersten Blick – durch sogenannte In-App-Käufe können sie schnell sehr teuer werden. Daher sollten Eltern mit wachem Blick die Aktivitäten des Nachwuchses verfolgen, empfehlen Experten. Zwar kann der Großteil der Gratis-Spiele in der Regel kostenfrei durchgespielt werden. Häufig muss für das Weiterkommen aber jede Menge Zeit aufgewendet werden. Wer seinen Fortschritt im Spiel beschleunigen möchte, hat die Möglichkeit kostenpflichtige Zusatzinhalte zu kaufen.

Die häufig kleinen Beträge dafür sollen bei Nutzerinnen und Nutzern die Hemmschwelle zum Kauf senken. Mit der Zeit können die einzelnen Käufe dann eine hohe Summe ergeben. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl liegt nach eigenen Angaben derzeit ein Fall vor, bei dem ein Minderjähriger mehr als 2.500 Euro verspielt hat. Doch müssen Eltern wirklich für die Rechnung aufkommen? Nein, sagt EVZ-Juristin Madeline Schillinger.

Kinder ohne Zustimmung der Eltern nicht geschäftsfähig

"Kinder bis sieben Jahre sind nicht geschäftsfähig und können daher keine Verträge wie In-App-Käufe abschließen", sagt die Expertin. Erst ab dem siebten Lebensjahr seien Kinder beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: Haben Kinder oder Jugendliche ohne die vorherige Zustimmung der Eltern einen In-App-Kauf getätigt, ist der Vertrag hinfällig.

Wenn Erziehungsberechtigte eine solche Rechnung erhalten, rät Schillinger dazu, dieser zeitnah zu widersprechen. Da viele Publisher großer Spiele im EU-Ausland oder in Drittländern sitzen, könne es beim Widerspruch jedoch Probleme geben. In solchen Fällen bietet das EVZ Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlose Hilfe an. Doch was können Eltern tun, um erst gar nicht in diese Lage zu kommen? Fünf Tipps zur Vorbeugung:

  1. Bank- oder Kreditkartendaten sollten nicht auf dem Smartphone oder Tablet des Kindes hinterlegt werden.
  2. Über den Mobilfunkanbieter kann eine Drittanbietersperre aktiviert werden. Ungewollte Abbuchungen über die monatliche Handyrechnung lassen sich so verhindern.
  3. In-App-Käufe lassen sich häufig in den Handyeinstellungen deaktivieren oder können mit einem Passwortschutz gesperrt werden.
  4. Die Nutzung einer Prepaid-Karte als Zahlungsmittel kann helfen, einen Überblick über die Ausgaben zu behalten.
  5. Viele Plattformen bieten Jugendschutzsysteme an. Damit können Eltern spezielle Nutzerkonten für Kinder erstellen.