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Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote ist seit dem 1. Oktober 2021 gültig. Es erhöht die THG-Quote stufenweise bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent und ermöglicht es erstmals auch Privatpersonen am Quotenhandel teilzunehmen, sofern diese ein E-Auto oder ein anderes zugelassenes Elektrofahrzeug besitzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Treibhausgasminderungsquote steigt bis 2030 auf 25 Prozent
  3. Wie funktioniert die Treibhausgasminderungsquote?
  4. Welche weiteren Änderungen ergeben sich durch das Gesetz?
  5. THG-Quotenhandel seit 2022 für Privatpersonen gestartet
  6. Weitere Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote sieht eine stufenweise Anhebung der THG-Quote auf 25 Prozent im Jahr 2030 vor.
  • Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, können betroffene Unternehmen entweder umweltfreundliche Kraftstoffe produzieren oder THG-Quotenmengen erwerben.
  • Durch die Gesetzesnovelle ist fortan auch die Anrechnung von mit erneuerbaren Energiequellen hergestellten Kraftstoffen zulässig.
  • Darüber hinaus ermöglicht es das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote Privatpersonen seit 2022, am THG-Quotenhandel teilzunehmen.

Treibhausgasminderungsquote steigt bis 2030 auf 25 Prozent

Die wohl wichtigste Änderung, die sich durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote ergibt, ist die Anhebung der gleichnamigen Quote. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der Europäischen Union um, die den Mitgliedsstaaten vorschreibt, den Anteil regenerativer Energiequellen im Straßen- und Schienenverkehr bis 2030 auf mindestens 14 Prozent zu erhöhen.

Allerdings gehen die Ziele der deutschen Regierung über die EU-Vorgaben hinaus, denn nach dem Willen der Bundesrepublik soll der Wert hierzulande im Jahr 2030 bereits bei 32 Prozent liegen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wächst die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – in den kommenden Jahren stufenweise an. Zu Beginn des Jahres 2022 erhöhte der Gesetzgeber die Quote von sechs auf sieben Prozent. 2026 steigt die Treibhausgasminderungsquote dann auf 12 Prozent, 2029 auf 21 Prozent und 2030 schließlich auf 25 Prozent.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erstmalig auch eine Quote für den Flugverkehr eingeführt. Ab 2026 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an Flugkraftstoffen bei mindestens 0,5 Prozent liegen und ab 2030 sogar bei zwei Prozent.

Wie funktioniert die Treibhausgasminderungsquote?

Mit der THG-Quote verpflichtet die Bundesregierung sämtliche Unternehmen, die hierzulande Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in den Handel bringen, die beim Verbrennen anfallenden Treibhausgasemissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren beziehungsweise auszugleichen. Die Verpflichtung dazu besteht für all diejenigen Betriebe und Konzerne, die pro Jahr mehr als 5.000 Liter Kraftstoff veräußern.

Um die Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen, können die Kraftstoffanbieter beispielsweise fortschrittliche Biokraftstoffe herstellen oder Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff aufbauen. Wenn ein Unternehmen den Vorgaben des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote nicht nachkommt, muss es für jede Tonne Kohlenstoffdioxid Strafgebühren in Höhe von 600 Euro zahlen.

Um derartige Nachzahlungen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, den Quotenhandel zu nutzen – also THG-Quotenmengen bei Dritten, etwa von Ladesäulenbetreibern, zu kaufen.

Welche weiteren Änderungen ergeben sich durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote?

Zusätzlich zur steigenden THG-Quote sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote einige weitere Änderungen beziehungsweise Maßnahmen vor, die zum Klimaschutz beitragen sollen. Um die umweltschädlichen CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren, besteht nun auch die Möglichkeit, mit regenerativen Energien hergestellte flüssige Kraftstoffe und grünen Wasserstoff anrechnen zu lassen – sowohl im Straßenverkehr als auch zur Herstellung gewöhnlicher Kraftstoffe.

Darüber hinaus soll der Anteil fortschrittlicher Biokraftstoffe bis zum Jahr 2030 auf 2,6 Prozent ansteigen. Als solche gelten beispielsweise aus Reststoffen wie Gülle und Stroh gewonnene Kraftstoffe. Um die Entwicklung voranzutreiben, fördert der Bund die Forschung und die Entwicklung von grünem Wasserstoff und Alternativkraftstoffen im Zuge seines Klimaschutzprogramms.

Zusätzlich dazu ist es jetzt auch möglich, sich grüne Kraftstoffe aus Altspeiseölen und tierischen Abfallstoffen zumindest teilweise anrechnen zu lassen. Der Anteil von aus Nahrungs- und Futtermitteln hergestellten Biokraftstoffen soll in den nächsten Jahren jedoch sukzessiv reduziert werden. Dasselbe gilt für Kraftstoffe auf Palmölbasis, allerdings bereits ab 2023.

THG-Quotenhandel seit 2022 für Privatpersonen gestartet

Seit dem 1. Januar 2022 können auch Privatleute am THG-Quotenhandel teilnehmen. Das funktioniert allerdings nur, wenn sie ein reines Elektroauto (BEV), einen Elektroroller oder ein Elektromotorrad besitzen. Kurz zum Hintergrund: Die beim Fahren mit Strom eingesparten Kohlenstoffdioxid-Emissionen lassen sich an Unternehmen veräußern, die sich an die Treibhausgasminderungsquote halten müssen.

Um von der Regelung zu profitieren, besteht die Notwendigkeit, das Fahrzeug bei einem dafür spezialisierten Anbieter, ihrem Stromanbieter oder den lokalen Stadtwerken mittels des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) anzumelden. Wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren und welche(n) Energieträger Sie zum Stromtanken nutzen, ist dabei nicht von Bedeutung.

Um bei der Vielfalt der Anbieter und deren aktuellen Prämien nicht den Überblick zu verlieren, finden Sie in unserem THG-Vergleich mit Filtermöglichkeiten, den für Sie idealen Anbieter.