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Riester-Sparer: Abfindung anstelle von Rente möglich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Regenstauf - Zu Beginn der Rente können sich Riester-Sparer auch eine Kapitalabfindung statt einer Monatsrente auszahlen lassen. Seit 2018 wird diese einmalige Auszahlung nach der Fünftelregelung besteuert, was Vorteile bringen kann, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Beim Neuabschluss eines Vertrages haben Sparer seit Jahresbeginn die Wahl: Entweder sie bevorzugen die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder zum 1. Januar des Folgejahres. Eine spätere Auszahlung kann von Vorteil sein. Der Grund: Der persönliche Steuersatz sinkt in der Rente. Die Besteuerung des Riester-Vertrages fällt damit in der Regel geringer aus.