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Unerwartetes Bremsen kann vollen Versicherungsschutz kosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Saarbrücken - Ohne ersichtlichen Grund bremst das vordere Auto plötzlich ab – es knallt. Wer trägt nun die Schuld? Der ADAC weist auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 67/15) hin, dass sich mit einem derartigen Fall beschäftigt hat. Das Ergebnis: Wer ohne nötige Beweggründe bremst, kann bei einem Zusammenstoß die Hauptschuld zugeschrieben bekommen.

Im verhandelten Fall stand eine Autoschlange vor einer roten Ampel. Bei grün fuhren die ersten zwei Autos an. Die Fahrerin des dritten Autos startete zunächst ebenfalls, bremste dann aber abrupt ab. Dadurch fuhr der vierte Autofahrer auf. Die Fahrerin dachte laut eigenen Angaben, dass eine von rechts kommende Radfahrerin die für sie geltende rote Fußgängerampel ignorieren könnte. Die Autofahrerin machte ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung geltend, die sich aber gegen eine volle Zahlung sträubte. Denn der Hintermann müsse nicht mit dem plötzlichen Bremsen rechnen.

Das Landgericht entschied gegen die Klägerin: Es sei untersagt, ohne triftigen Grund stark zu bremsen. Zeugenaussagen konnten bestätigen, dass die Radfahrerin nicht erkennen ließ, dass sie gegen die Verkehrsregeln handeln würde. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr ist aber laut Gericht verpflichtet, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten, um auch vor plötzlichen Hindernissen stoppen zu können. Daher wurde dem Auffahrenden ein Haftungsanteil von einem Drittel auferlegt.