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5 Promille-Policen: Wann Versicherungen auf der Wiesn zahlen – und wann nicht

04.10.2025 | 08:19

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Auf dem Oktoberfest fließt das Bier in Strömen – mit jeder Maß steigt nicht nur der Pegel, sondern meist auch der Leichtsinn und damit das Risiko für Schäden. Das Vergleichsportal Verivox hat typische Wiesn-Szenarien untersucht: Bei vier von fünf Versicherungen gerät der Schutz ins Wanken, sobald Alkohol im Spiel ist.

Kfz-Versicherung: Wenn Promille den Schutz kosten

Mit dem Auto auf die Wiesn und danach heim? Keine gute Idee. Passiert ab 0,3 Promille ein Unfall oder zeigt der Fahrer typische Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, drohen Strafen bis hin zum Führerscheinentzug. Bei einem Unfall kann sich dann die Versicherung querstellen: Die Kfz-Haftpflicht reguliert zwar den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkasko droht sogar ein Totalausfall: Je nach Promillewert kann der Versicherer die Leistung bis zu 100 Prozent kürzen.

Privathaftpflicht: Wenn der Spaß teuer wird

Auch Fahrradfahrer haben Promillegrenzen: Wer nach ein paar Maß vom Sattel kippt oder schwungvoll ins parkende Auto kracht, gilt ab 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig – und riskiert statt Gaudi Strafverfahren und Führerschein. Für den entstandenen Schaden springt mitunter die Privathaftlichtversicherung ein. Sie übernimmt fremde Sach- und Personenschäden – also Reparaturen, Ersatzkosten oder Schmerzensgeld.

Das gilt ebenso für Missgeschicke im Festzelt – wenn die Bierdusche beim Prosit das Smartphone des Tischnachbarn lahmlegt oder beim ausgelassenen Tanzen das Inventar beschädigt wird. Leicht beschwipst zu sein ist hier noch kein K.-o.-Kriterium. Ob die Versicherung zahlt, entscheidet immer der Einzelfall.

Und wer ein teures Designer-Dirndl nur geliehen hat, muss besonders aufpassen. "In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police. Ausgenommen sind in der Regel auch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung", erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Praktisch heißt das: Getränkeflecken und Risse im Stoff sind meist abgesichert – hartnäckige Schweißspuren gelten schlicht als Abnutzung.

Rechtsschutz: Wenn die Wiesn-Rauferei vor Gericht landet

Ein Rempler beim Hinausgehen, ein Schubser im Bierzelt – im Alkoholrausch erhitzen sich die Gemüter schnell. Wer unverschuldet in eine Schlägerei gerät, kann im Falle einer Anzeige mit einer Rechtsschutzversicherung hohe Kosten vermeiden – allerdings nur mit dem passenden Tarif. Die Standard-Police deckt solche Fälle nicht ab. Kommt es zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, springt nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz ein – und der ist längst nicht in jedem Vertrag enthalten.

Die Abgrenzung ist heikel: Handelt es sich noch um Fahrlässigkeit oder bereits um Vorsatz? Davon hängt ab, ob die Versicherung zahlt. Fest steht: Wer wegen Vorsatz oder gar eines Verbrechens verurteilt wird, erhält keinen Versicherungsschutz und der Betroffene bleibt auf allen Kosten sitzen.

Zahnzusatzversicherung: Wenn die Wiesn zum Zahnarzt führt

Ein Sturz von der Bierbank oder ein wilder Crash im Autoscooter – und im Lächeln klafft eine Lücke. Implantate und andere Zahnersatzleistungen kosten schnell mehrere tausend Euro. Eine private Zahnzusatzversicherung federt das ab und übernimmt die Behandlungskosten – bei Unfällen oft sogar vollständig, selbst wenn Alkohol im Spiel war. Entscheidend ist, dass der Vertrag Zahnersatz zu 100 Prozent abdeckt und keine Begrenzung für Implantate vorsieht.

Unfallversicherung: Wenn der Wiesn-Sturz leer ausgeht

Angeheitert ausgerutscht, ein Sturz von der Treppe – und schon geht es mit gebrochenem Arm ins Krankenhaus. Doch nicht jeder Unfall führt zu einer Leistung aus der Unfallversicherung. Entscheidend ist zumeist, ob ein dauerhafter Schaden zurückbleibt.

Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invalidität: Gezahlt wird nur, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit voraussichtlich dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Eine Prellung oder ein Knochenbruch, der wieder vollständig ausheilt, fällt nicht darunter. Wer Extras im Vertrag hat – etwa Sofortzahlungen bei Knochenbrüchen oder ein Tagegeld beim Krankenhausaufenthalt – bekommt immerhin etwas zurück.

Bei Alkoholunfällen entscheidet der gewählte Tarif: Neuere Policen schließen solche Unfälle unter dem Begriff "Bewusstseinsstörung" ein, andere schließen sie gänzlich aus.