Studierende: Bis zum 25. Geburtstag über die Eltern mitversichert
Stand: 02.10.2018
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Berlin – Oft müssen Studierende bei der Anmeldung an einer Hochschule einen Nachweis zur Krankenversicherung einreichen. Denn diese Versicherung ist in Deutschland auch für Studierende verpflichtend.
Doch in der Regel sind sie über ihre Eltern beitragsfrei mitversichert – jedenfalls bis zum 25. Geburtstag.
Darauf macht der Bund der Versicherten aufmerksam. Wichtig zu wissen für alle, die zusätzlich zum Studium einen Nebenjob ausüben: Die Mitversicherung ist nur möglich, wenn Studierende entweder als Mini-Jobber geringfügig beschäftigt sind und nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Oder wenn sie kein eigenes Einkommen erzielen – also regelmäßig nicht mehr als 435 Euro monatlich einnehmen.